Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, den privaten Einsatz von Streusalz auf glatten Gehwegen und Plätzen in der Hauptstadt ab sofort wieder zu verbieten, regt sich deutliche Kritik aus der Politik.

Die ehemalige Grünen-Vorsitzende Ricarda Lang schrieb auf der Plattform X: „Sorry aber was für ein Wahnsinn! Ältere Menschen verlassen teilweise ihre Wohnung nicht mehr, weil sie Angst haben, sich zu verletzen und dann geht man gerichtlich gegen eine pragmatische Lösung vor.“

Weiter schrieb sie von einem „Bärendienst für gesellschaftliche Mehrheiten.“ Die Klage beim Verwaltungsgericht hatte der Naturschutzbund (Nabu) eingereicht.

Stunden später legte Lang noch einmal nach und kritisierte Berlins Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU) scharf. „Keine Vorbereitung auf den Winter, internes Gerangel, dann totales Chaos. Das ist schon mehr als dilettantisch“, schrieb sie ebenfalls auf X.

„Dass das körperliche Wohl – nach unzähligen Verletzten in der Bundeshauptstadt – hintansteht, ist verrückt“, postete FDP-Chef Christian Dürr. Auch der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki übte deutliche Kritik an der Berliner Landesregierung. „Kai Wegner und seine Koalition sind das Problem in dieser Frage. Sie haben es nicht geschafft, das Straßenreinigungsgesetz zu ändern“, schrieb Kubicki auf X. Statt Verantwortung zu übernehmen, produziere der Senat „Peinlichkeiten wie eine Allgemeinverfügung ohne Rechtsgrundlage und ohne schriftliche Begründung“ und versuche so, von eigenen Versäumnissen abzulenken.

Berlins AfD-Fraktionschefin Kristin Brinker erklärte, alte Leute dürften sich nach Ansicht des Gerichts „den Hals brechen“, weil die Gesundheit von Bäumen wichtiger sei als ihre. Die Linke wertete die Entscheidung als weiteren Beleg für ein Versagen des schwarz-roten Senats im Winterchaos.

Berlins Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU) hatte die Ausnahme von dem aus Umweltgründen geltenden Salzverbot erst am vergangenen Freitag erlaubt, um Gefahr für Leib und Leben abzuwenden, wie es damals hieß. Denn Berlins Krankenhäuser sind seit mehr als einer Woche voller Menschen, die auf glatten Wegen ausgerutscht sind und sich dabei verletzt haben.

Die Richter des Verwaltungsgerichts entschieden nun jedoch, Bondes sogenannte Allgemeinverfügung, nach der nun ein paar Tage lang auch Privatpersonen Salz streuen durften, entbehre jeder rechtlichen Grundlage. Ausnahmen vom Verbot des flächendeckenden Einsatzes von Tausalz müssten in einem Gesetz geregelt werden.

Außerdem habe eine schriftliche Begründung gefehlt, warum die Streusalzgenehmigung für Privatpersonen unmittelbar gelten sollte. Gegen den Beschluss kann das Land Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erheben.

Bonde habe mit der Entscheidung versucht, geltendes Recht außer Kraft zu setzen, erklärte die Berliner Nabu-Geschäftsführerin Melanie von Orlow. „Ein pauschales Abweichen vom gesetzlichen Streusalzverbot ohne tragfähige rechtliche Grundlage ist inakzeptabel und hätte einen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen.“

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