Nach einem Medienbericht über eine vergleichsweise hohe Zahl von Dienstreisen hat Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg dazu Stellung genommen. „Ich kann nur sagen, dass alle Dienstreisen, die ich unternommen habe, einen fachlichen Bezug hatten“, sagte die CDU-Politikerin nach der Senatssitzung auf Fragen von Journalisten.
Sie suche das Gespräch mit Ministerkollegen aus anderen Bundesländern, erläuterte sie. „Ich glaube, ich würde mich eher angreifbar machen, wenn ich es nicht tun würde.“ Zudem bekomme sie viele Einladungen für Veranstaltungen, bei denen sie Vorträge halte oder auf dem Podium sitze. „Und sofern es mir terminlich möglich ist, nehme ich auch solche Anfragen an, um das Land Berlin bei solchen Veranstaltungen zu vertreten.“
Zuvor hatte der „Tagesspiegel“ unter Verweis auf eine entsprechende Aufstellung berichtet, dass Badenberg seit Amtsantritt im April 2023 genau 43 Dienstreisen unternahm. Das seien doppelt so viele wie andere Senatsmitglieder. Zum Vergleich: Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) ging nach neuen, am Nachmittag aktualisierten Angaben ihrer Verwaltung bisher 25 Mal dienstlich auf Reisen. Laut „Tagesspiegel“ folgen Innensenatorin Iris Spranger (SPD) 20 Mal, Bausenator Christian Gaebler (SPD) 19 und der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) 18 Mal.
20 Dienstreisen nach NRW
Der „Tagesspiegel“ schreibt nach Auswertung von Informationen über Badenbergs Reiseverhalten, dass „zahlreiche“ ihrer Dienstreisen nach Nordrhein-Westfalen geführt hätten. Wie die Justizverwaltung auf dpa-Anfrage mitteilte, waren es 20. Badenberg lebte jahrzehntelang in dem Bundesland, ist ihrer alten Heimat weiter eng verbunden und hat einen Wohnsitz dort.
Badenberg wies eine Verquickung von privaten und dienstlichen Belangen im Zusammenhang mit den Reisen zurück. „Die Unterstellung, ich würde jetzt Dienstreisen nutzen, um, ich sage es mal, auf Kosten des Landes Berlin private Aufenthalte zu ermöglichen – das weise ich entschieden zurück.“
In einer schriftlichen Erklärung der Justizverwaltung hieß es: „Die juristisch relevante Annahme, dass private Einladungen zum Anlass einer Dienstreise genommen werden, ist unzutreffend und wird entschieden zurückgewiesen.“ Die Senatorin achte auf die strikte Trennung von Dienst- und Privatreisen.
Voller Terminkalender
Die Reisen hätten öfter an einem Freitag oder Montag stattgefunden, also rund um das Wochenende, schreibt die Zeitung. „Die Tatsache, dass viele Termine montags und freitags stattfinden, ist darauf zurückzuführen, dass dienstags, mittwochs, donnerstags in der Regel feste Termine bestehen“, sagte Badenberg dazu. Immer dienstags sei die Sitzung des Berliner Senats, dienstagnachmittags die CDU-Fraktionssitzung.
„Mittwochs haben wir eine Abteilungsleiterbesprechung in der Dienststelle, alle zwei Wochen haben wir die Rechtsausschusssitzung und donnerstags haben wir alle zwei Wochen die Plenarsitzung (des Abgeordnetenhauses).“ In der Regel bleibe also nur der Montag oder der Freitag, um an Veranstaltungen teilzunehmen.
Die Zahl von 20 Reisen nach NRW führte die Justizverwaltung unter anderem auf den dortigen hohen Bekanntheitsgrad der Senatorin zurück. „Darunter fielen auch Termine zu sicherheitsrelevanten Maßnahmen im Wohnumfeld der Senatorin aufgrund ihrer Einstufung als gefährdete Person und der hierfür notwendigen Abstimmungen mit Sicherheitsbehörden“, erklärte die Justizverwaltung.
Auf dpa-Anfrage teilt sie ergänzend mit, dass 34 der 43 Dienstreisen Badenbergs innerhalb Deutschlands stattfanden und die Senatorin zum Beispiel nach München, Konstanz, Dresden, Düsseldorf, Regensburg, Köln und Leipzig führten. Die übrigen neun Dienstreisen gingen ins Ausland. Ziele waren mehrfach Brüssel, aber unter anderem auch Oslo, Rom und Taschkent.
Anlässe für Dienstreisen seien unter anderem Fachministerkonferenzen oder Terminübernahmen für den Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU) gewesen. Als weitere Beispiele nannte die Justizverwaltung Paneldiskussionen, Vortragsveranstaltungen, CDU-Fraktions- und Vorstandsklausuren oder einen Termin beim Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln.
Bahn oder Flugzeug
Badenberg nutze demnach unterschiedliche Verkehrsmittel. Zwölf Reisen absolvierte sie mit der Deutschen Bahn. In 15 Fällen waren die Reisen eine Kombination aus Bahn und Flug beziehungsweise Dienstwagen. Es gab fünf reine Flugreisen. Bei zwei Reisen nahm Badenberg ihren persönlichen Kraftfahrer in Anspruch. „Flugreisen erfolgten insbesondere dann, wenn weitere dienstliche Termine andernfalls nicht hätten wahrgenommen werden können.“, so die Justizverwaltung. „Selbstverständlich wird bei Dienstreisen der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit berücksichtigt.“
Badenberg selbst ergänzte: „Wenn ich eine Dienstreise unternehme, zeige ich natürlich die Dienstreisen ordnungsgemäß an.“ Senatsmitglieder müssen Dienstreisen nicht genehmigen lassen, müssen diese aber anmelden. Eine Vergütung ihrer Reiskosten erhalten sie laut Senatorengesetz „bei amtlicher Tätigkeit außerhalb ihres Amtssitzes“.
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