Um ein wiederholtes Untertauchen ausreisepflichtiger Migranten zu verhindern, fordert Hessens Innenminister Roman Poseck, vor Abschiebungen Handyortungen und Observationen zu ermöglichen. Deutschlands Aufenthaltsgesetz „enthält derzeit keine Rechtsgrundlage, um Mobiltelefone zu orten oder Personen zu observieren. Diese sollten wir schaffen“, sagte der CDU-Politiker. Eine entsprechende Initiative plane er für die nächste Innenministerkonferenz im Juni in Hamburg.
„Der häufigste Grund des Scheiterns einer Rückführung ist das Nichtantreffen der Person“, erklärte Poseck. Vorherige Abschiebehaft sei nur sehr eingeschränkt möglich. Hessens Innenminister betonte wenige Wochen vor den hessischen Kommunalwahlen am 15. März: „Wir müssen dem mutwilligen Abtauchen vor einer Abschiebung einen Riegel vorschieben. Der Rechtsstaat darf sich nicht an der Nase herumführen lassen.“
Er selbst habe bei der Begleitung von Abschiebungen im September 2025 nach Serbien und Nordmazedonien erlebt, „dass bis zum Schluss nicht klar ist, ob der Ausreisepflichtige im nächsten Moment angetroffen wird. Falls nicht, muss ein neuer Abschiebetermin gefunden und erneut ein Team zur Durchführung der Maßnahme zusammengestellt werden.“ Damit seien „enorme Aufwände und Kosten verbunden“.
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