Inhalt des Artikels:

  • Strafverfahren nur als letztes Mittel
  • Auch Antisemitismus, Islamismus und Linksextremismus im Fokus
  • Grünes Licht für Bundeswehr zum Drohnenabschuss   
  • Strengere Vorgaben für Wirtschaft und Behörden zum Schutz von Infrastruktur
  • Weitere Beschlüsse zu Bafög-Reform, Schutz vor sexualisierter Gewalt und regionalen Kfz-Kennzeichen

Das Verwenden verfassungsfeindlicher Symbole soll nach dem Willen der Bundesländer künftig auch in Schulen strafbar sein. Der Bundesrat nahm einen entsprechenden Antrag aus Thüringen mehrheitlich an.

Bislang ist das Zeigen von NS-Symbolen nur in der Öffentlichkeit oder in Versammlungen verboten. Das Verwenden innerhalb von Schulen fällt bislang nicht darunter. Thüringen hatte vorgeschlagen, auch den schulischen Bereich ausdrücklich in den Straftatbestand einzubeziehen.

Strafverfahren nur als letztes Mittel

Beate Meißner mit dem israelischen Botschafter Ran Prosor (l) und Ministerpräsident Mario Voigt im Bundesrat. Bildrechte: picture alliance/dpa | Carsten Koall

Thüringens Justizministerin Beate Meißner (CDU) sagte in Berlin, Symbole des Hasses in Schulen seien inakzeptabel. Lehrer und Schüler dürften einen geschützten und "angstfreien Raum erwarten". Wenn Provokation zum System werde, "braucht Erziehung die klare Flanke des Rechtsstaats".

Thüringen verweist auf ein Wiedererstarken extremistischer Tendenzen in der Gesellschaft – auch in Schulen. Rechtsextreme Jugendliche träten selbstbewusster und aggressiver mit ihrer Ideologie auf. Gleichzeitig betont das Bundesland, strafrechtliche Maßnahmen dürften nur als letztes Mittel in Betracht kommen – wenn beispielsweise weniger einschneidende Schritte erfolglos blieben.

Auch Antisemitismus, Islamismus und Linksextremismus im Fokus

Das Problem beschränke sich jedoch nicht auf den Rechtsextremismus. Auch Kennzeichen terroristischer und extremistischer Organisationen aus dem islamistischen Spektrum, antisemitische Vernichtungssymbolik sowie Kennzeichen linksextremistischer Gruppen würden vermehrt in Schulen verwendet. Je häufiger verbotene Kennzeichen in Schulen ohne Sanktionen verwendet würden, desto mehr normalisiere sich ein solches Verhalten. 

Grünes Licht für Bundeswehr zum Drohnenabschuss   

Die Bundeswehr darf künftig auf Polizei-Anforderung Drohnen abschießen. Der Bundesrat billigte eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes. Schon bisher konnte die Polizei die Bundeswehr um Unterstützung bitten. Allerdings war der Einsatz etwa mit Störsendern eng begrenzt.

Mit dem Gesetz darf die Bundeswehr nun gezielt Drohnen abschießen oder abfangen, um schwere Unfälle oder Anschläge zu verhindern. Verschärft werden zudem die Strafen für Störungen an Flughäfen – etwa durch Blockaden von Klimaaktivisten.

Strengere Vorgaben für Wirtschaft und Behörden zum Schutz von Infrastruktur

Mit dem sogenannten Kritis-Dachgesetz werden zudem Unternehmen und Teilen der Verwaltung strengere Vorgaben für den Schutz zentraler Institutionen und Anlagen kritischer Infrastruktur gemacht. Dabei geht es um die Abwehr von Angriffen Krimineller und Extremisten. 

Mit Zäunen, Zugangsbeschränkungen und einer Identifizierung technischer Schwachpunkte sollen Risiken begrenzt werden, auch um Sabotageaktionen ausländischer Mächte vorzubeugen. Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um. Es war bereits unter der Ampel-Regierung vorbereitet worden.

Weitere Beschlüsse zu Bafög-Reform, Schutz vor sexualisierter Gewalt und regionalen Kfz-Kennzeichen

Außerdem fasste der Bundesrat weitere Beschlüsse. Die Bundesländer fordern die Bundesregierung zu einer umfassenden Bafög-Reform auf. Der Bundesrat stimmte für eine entsprechende Initiative mehrerer Länder. Ziel ist demnach, die Förderung auszuweiten. Derzeit erhielten nur noch rund zwölf Prozent der Studierenden Bafög. Das sei der niedrigste Wert seit dem Jahr 2000.

Ferner verlangen die Bundesländer einen besseren Schutz von Mädchen und Frauen vor sexuell motivierten Videoaufnahmen. Sie billigten dazu eine Initiative Niedersachsens, Nordrhein-Westfalens und des Saarlandes. Demnach sollen Strafbarkeitslücken bei voyeuristischen Bildaufnahmen geschlossen sowie der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und das Recht am eigenen Bild gestärkt werden. 

Außerdem wollen die Länder mehr regionale Kfz-Kennzeichen ermöglichen und fordern dazu von der Bundesregierung eine Liberalisierung des geltenden Rechts.

dpa, AFP (ans)

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