Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hält politische Forderungen für ein AfD-Verbotsverfahren zu diesem Zeitpunkt für verfrüht. „Wir müssen zwischen der Frage, ob eine Organisation extremistisch ist und der Frage, was verboten werden kann, klar unterscheiden“, sagte der CSU-Politiker dem „Tagesspiegel“. Dies gehe aus der langjährigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hervor.
Herrmann verwies dabei auf das NPD-Verbotsverfahren, das vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterte, obwohl die Partei damals vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft worden war.
„Wir sind klug beraten, uns das Gutachten des Verfassungsschutzes sehr genau anzuschauen“, sagte Herrmann. Die Politiker hätten die 1100 Seiten erst am Freitag erhalten. „Ich bedaure es sehr, dass sich nun viele Politiker, die das Gutachten noch gar nicht gelesen haben können, bereits zu einem Verbotsverfahren äußern. Das ist völlig verfrüht und nicht abgewogen“, kritisierte der CSU-Politiker.
Zugleich ließ Herrmann keinen Zweifel daran, dass es in der AfD Bestrebungen gebe, die verfassungswidrig seien. „Es gibt Personen in der AfD, die sich für einen starken Führer an der Spitze des Staats begeistern“, sagte er. Zudem gebe es Kräfte, die die Demokratie untergraben und beseitigen wollten. „Es wird interessant sein, in dem Gutachten zu lesen, ob diese Kräfte inzwischen stark genug sind, um die gesamte Partei zu beherrschen“, sagte Herrmann.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte am Freitag nach einer jahrelangen Prüfung eine Neubewertung der AfD vorgelegt und stuft nun die gesamte Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ ein. Grund dafür sei eine „die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei“. Die AfD setzt sich dagegen juristisch zur Wehr.
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