• Ein neues Gesetz soll Fast Fashion Hersteller verpflichten, anteilig für die Entsorgung von Altkleidern aufzukommen.
  • Wie viel die Hersteller zahlen, soll auch davon abhängen, wie umweltfreundlich ihre Kleidung ist.

Hersteller insbesondere billiger Textilien sollen künftig für Sammlung und Entsorgung von Altkleidern geradestehen. Das will Bundesumweltminister Carsten Schneider mit einem neuen Textilgesetz erreichen. Umweltschützer kritisieren die geplanten Vorgaben allerdings als wenig ehrgeizig.

Problem Fast Fashion

Schneider veröffentlichte am Freitag erste Eckpunkte für das geplante Gesetz, der konkrete Gesetzentwurf soll später folgen. Er erklärte: "Fast-Fashion-Kleidung wird nur kurz getragen, aber macht lange Ärger." Das geplante Gesetz soll Hersteller von Textilien daher dazu verpflichten, selbst für deren kostenlose und wohnortnahe Entsorgung aufzukommen. Sie sollen dafür Organisationen beauftragen. Mit dem Vorhaben setzt Deutschland EU-Vorgaben um.

Fast-Fashion-Kleidung wird nur kurz getragen, aber macht lange Ärger.

Carsten SchneiderUmweltminister

Schneider sagte, Fast Fashion überschwemme den Markt, lasse Altkleider-Container überquellen und könne kaum Secondhand wiederverwendet oder recycelt werden. Als Fast Fashion werden Kleidungsstücke bezeichnet, die aufgrund geringer Qualität schon nach seltenem Tragen oder Waschen nicht mehr verwendet werden können. Die Altkleidersammlung stehe deswegen "zunehmend unter Druck".

Organisation für Herstellerverantwortung

Es geht um Bekleidung, Bekleidungszubehör, Heimtextilien und Schuhe. Als Hersteller sollen dem Eckpunktepapier zufolge alle gelten, die Kleidung erstmals auf dem deutschen Markt anbieten, also zum Beispiel auch Importeure. Sie müssen sich an einer sogenannten Organisation für Herstellerverantwortung beteiligen.

Diese Organisationen sollen sich um Sammlung und Verwertung von Alttextilien kümmern. Sie finanzieren sich aus Beiträgen der Hersteller. Jede Organisation soll eine Sammelquote von 70 Prozent erreichen müssen, gemessen an der Menge der Kleidung, die die angeschlossenen Hersteller im Vorjahr auf den Markt gebracht haben.

Immer mehr Textilabfälle

"Wer massenhaft Wegwerf-Klamotten bei uns auf den EU-Markt bringt, soll auch für die flächendeckende Sammlung und eine sinnvolle Verwertung bezahlen", sagte Schneider. Das gelte auch für die vielen Billigimporte aus China.

Deutsche Privathaushalte produzieren immer mehr Bekleidungs- und Textilabfälle. Zwischen 2013 und 2023 stieg das Volumen laut Statistischem Bundesamt um 55 Prozent auf rund 175.000 Tonnen. Pro Kopf wurden demnach zuletzt etwa zwei Kilogramm Textilabfälle produziert.

Ein Protest gegen Fash Fashion von der Umweltorganisation Greenpeace.Bildrechte: picture alliance/dpa | Jens Kalaene

Umweltschützer halten geplantes Gesetz für "zahnlos"

Wie viel die Hersteller zahlen, soll aber auch davon abhängen, wie hochwertig die Kleidung ist. Dabei sollen Kriterien gelten wie Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Recyclebarkeit und das Vorhandensein gefährlicher Stoffe.

Je umweltfreundlicher ein Produkt ist, desto geringer soll der zu zahlende Betrag ausfallen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hält das jedoch für eine "zahnlose Regelung". Viola Wohlgemuth von der DUH erklärte, da gesetzlich festgelegte Kriterien für Umweltfreundlichkeit fehlten, könne sich jede Organisation für Herstellerverantwortung etwas eigenes ausdenken. "Das Ergebnis wird ein gnadenloser Unterbietungswettbewerb, bei dem es nicht um Umweltschutz geht, sondern um die billigste Abfallentsorgung." 

Die DUH sieht in Schneiders Vorstoß eine verpasste Chance. "Sammeln können wir schon lange, aber ohne Anreize für Wiederverwendung und ohne Vermeidungsziel verfehlt das Gesetz seinen Zweck, nämlich die Umweltauswirkungen der Textilindustrie zu reduzieren." Wohlgemuth sagt: "Das bisherige System, bei dem Kleidung lediglich als Abfall endet, wird damit zementiert." 

Für Second-Hand-Shops, Sozialkaufhäuser und Kleiderkammern sollen die neuen Vorgaben nicht gelten, sofern sie nur tragbare Textilien annehmen, die nicht als Abfall gelten.

EPD, dpa (ewi)

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