Eine irische Staatsbürgerin darf nicht wegen des Vorwurfs von Straftaten bei propalästinensischen Protesten in ihr Heimatland abgeschoben werden. Der Entzug ihres Freizügigkeitsrechts als EU-Bürgerin durch das Berliner Landesamt für Einwanderung (LEA) sei rechtswidrig, entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Von der Frau gehe keine hinreichend schwere Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit aus, hieß es zur Begründung. Sie sei nie wegen einer Straftat verurteilt worden. Ermittlungen gegen sie seien vielmehr eingestellt und keine Anklage erhoben worden.
Die Irin lebt laut Gericht seit 2022 in Deutschland. 2024 und 2025 ermittelte die Staatsanwaltschaft Berlin in mehreren Fällen gegen sie. Ihr wurde unter anderem vorgeworfen, propalästinensische Parolen verwendet und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet zu haben. Zudem stand sie im Verdacht, an einer Besetzung des Präsidiumsgebäudes der Freien Universität Berlin (FU) beteiligt gewesen zu sein.
Erfolgreich schon mit Eilantrag
Im März 2025 stellte das LEA vor diesem Hintergrund den Verlust der Freizügigkeit der Klägerin fest und drohte ihr die Abschiebung nach Irland an. Sie wehrte sich dagegen im Vorjahr zunächst mit einem Eilantrag, der vor dem Verwaltungsgericht ebenso Erfolg hatte wie nun die Klage im Hauptverfahren (VG 21 K 158/24).
Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt beim ursprünglichen Autor. Die erneute Veröffentlichung dieses Artikels dient ausschließlich der Informationsverbreitung und stellt keine Anlageberatung dar. Bei Verstößen kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Wir werden bei Bedarf Korrekturen oder Löschungen vornehmen. Vielen Dank.