Der CDU-Fraktionschef in Niedersachsen, Sebastian Lechner, kritisiert nach dem Ausschluss mehrerer AfD-Politiker vor den Kommunalwahlen den „Verfassungstreue-Check“. Dieser neu eingeführte Mechanismus liegt der Sperre zugrunde. Lechner zufolge sei dieser jedoch „verfassungsrechtlich nicht haltbar“, wie er dem „Göttinger Tageblatt“ sagte.
Die niedersächsische rot-grüne Koalition habe „eine hochkomplexe verfassungsrechtliche Entscheidung auf ehrenamtliche Wahlausschüsse verlagert“ – allerdings ohne klare Kriterien im Gesetz zu verankern. In dem Bericht warnte er vor „zahlreichen Wahlwiederholungen“, die bei erfolgreichen Klagen drohten.
„Das schützt nicht unsere Demokratie, sondern hilft am Ende nur den Populisten und Extremisten“, so Lechner.
Mehrere AfD-Politiker sind in Niedersachsen von Wahlen zu kommunalen Spitzenämtern ausgeschlossen worden. Nach den letzten Entscheidungen der Wahlausschüsse dürfen mindestens vier Bewerber der Partei nicht bei der Kommunalwahl am 13. September antreten. Weitere geprüfte AfD-Bewerber wurden zugelassen, andere gar nicht erst geprüft. Die Partei wird in dem Bundesland vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
Martin Sichert (AfD) ist einer der ausgeschlossenen AfD-MännerBürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte werden nach einer Wahl Beamte auf Zeit. Sie müssen deshalb die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Bei Zweifeln können die Wahlausschüsse die Kommunalaufsicht einschalten. Diese darf auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einholen. Die örtlichen Gremien entscheiden jedoch eigenständig. Dieser „Verfassungstreue-Check“, wie er in einigen Medien genannt wird, wurde durch die rot-grüne Koalition im Mai durch ein Kommunalgesetz eingeführt.
Am Mittwoch lehnte der Wahlausschuss des Landkreises Lüneburg etwa den niedersächsischen AfD-Vizechef Stephan Bothe als Kandidaten für die Landratswahl mit 6 zu 1 Stimmen ab. Bothe erklärte in einer Stellungnahme, die Entscheidung nicht nachvollziehen zu können.
AfD kündigt rechtliche Schritte an
„Anhand der vorliegenden Unterlagen wurde offensichtlich nicht einmal geprüft, ob ich die Verfassung tatsächlich achte. Hier wurde geprüft, ob ich als innenpolitischer Sprecher der Regierungslinie gefalle“, schrieb Bothe. „Die Kommunalaufsicht und der Verfassungsschutz machen aus der bloßen Mitgliedschaft in einer legalen, nicht verbotenen Partei und aus der Wahrnehmung demokratisch gewählter Ämter einen Ausschlussgrund.“
Er erhob Vorwürfe eines „Hintertür-Verbots durch Behörden und Wahlausschüsse“.
Neben Bothe waren zuvor bereits die AfD-Politiker Martin Sichert, Thorsten Moriße und Justin Vogel nicht zugelassen worden. Sichert darf nicht für das Amt des Landrats im Landkreis Friesland kandidieren, Moriße nicht für das Oberbürgermeisteramt in Wilhelmshaven und Vogel nicht für das Bürgermeisteramt in Herzberg am Harz. Die Partei hat rechtliche Schritte angekündigt.
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