Nach der Kündigung wegen ihrer AfD-Kandidatur hat die ehemalige Hospizmitarbeiterin Martina Müller rechtliche Schritte eingeleitet. „Die Klageschrift ist auf den Weg gebracht“, sagte die 60-Jährige in einem Telefonat mit der Deutschen Presse-Agentur. Sie gehe davon aus, dass die Kündigungsschutzklage zeitnah beim Arbeitsgericht Bremen eingereicht werde. „Es ist für mich Neuland. Ich habe noch nie in meinem Leben geklagt.“

Müller arbeitete nach eigenen Angaben als Verwaltungsfachkraft in einem Hospiz der Mission:Lebenshaus gGmbH in Jever, einer Tochter des Vereins für Innere Mission in Bremen. Bei der niedersächsischen Kommunalwahl tritt sie als AfD-Kandidatin für den Kreistag des Landkreises Friesland und den Gemeinderat Wangerland an. Deshalb erhielt sie jüngst ihre Kündigung – nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit.

Der Verein verwies in einer Stellungnahme darauf, dass Kirche und Diakonie für bestimmte Werte stünden. Die aktive Kandidatur für eine als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Organisation stehe in einem schwerwiegenden Spannungsverhältnis zu den Grundwerten und dem Auftrag von Kirche und Diakonie, hieß es.

In Niedersachsen hat der Verfassungsschutz den AfD-Landesverband als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Die Partei ging gerichtlich dagegen vor, erlitt vor Gericht aber eine Niederlage.

Es gehe darum, erklärte die Mission:Lebenshaus gGmbH in ihrer Stellungnahme weiter, die Glaubwürdigkeit des kirchlich-diakonischen Auftrags zu wahren.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) wollte sich auf dpa-Nachfrage nicht zu dem konkreten Fall äußern. Ein EKD-Sprecher verwies aber darauf, dass für Mitarbeiter der evangelischen Kirche und der Diakonie besondere Loyalitätspflichten gelten. „Wer extremistische, rassistische oder antisemitische Positionen vertritt, handelt gegen Wesen und Auftrag der Kirche. Das kann im Einzelfall dienst- oder arbeitsrechtliche Folgen haben“, schrieb der Sprecher.

Was sagt ein erfahrener Jurist zu dem Fall?

Der Arbeitsrechtler und Professor Sebastian Kolbe von der Universität Bremen schätzt die Erfolgsaussichten der gekündigten Mitarbeiterin Müller vorsichtig als relativ hoch ein. Aber: Im Kündigungsrecht gebe es große Wertungsspielräume und es komme auf die Einzelheiten des Falls an, sagte er in einem dpa-Interview. Daher könne man nicht eindeutig sagen, wie es ausgehe.

Der Jurist verwies darauf, dass sich auch kirchliche Arbeitgeber grundsätzlich an das weltliche Arbeitsrecht halten müssen. Dieses schütze Arbeitnehmer, insbesondere wenn sie sich im Privatbereich betätigen. Dies gelte wahrscheinlich sogar bei extremistischen Betätigungen, soweit diese nicht in den Betrieb hinein strahlen.

In diesem Fall müsse allerdings geprüft werden, welche konkreten Loyalitätspflichten mit der Mitarbeiterin vereinbart wurden. Denn kirchliche Arbeitgeber hätten besonders viel Spielraum, sogenannte Loyalitätsanforderungen an Arbeitnehmer zu formulieren.

Wichtig ist Kolbe zufolge auch, dass Abgeordnete wegen ihres Amtes nicht benachteiligt werden dürfen. Sie dürfen deshalb auch nicht gekündigt werden, wie im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz steht. „Das interpretiert man typischerweise sehr, sehr weit und ich kann mir gut vorstellen, dass auch das hier eine Rolle spielt“, sagte der Professor. Die Frau habe zwar das Mandat noch nicht errungen, aber sie wolle sich darum bewerben. Ziel des Gesetzes sei, die funktionierende Demokratie zu schützen.

Martina Müller arbeitete 15 Jahre lang in dem Hospiz und war nach eigenen Angaben Vorsitzende der Mitarbeitervertretung. Beides führe zu einem besonderen Kündigungsschutz, sagte sie. Dienstliches und Privates habe sie immer streng getrennt. Müller hatte ihre Kündigung in einem Video mit dem AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert öffentlich gemacht. Der Beitrag wurde in sozialen Medien geteilt.

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