Der neue Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will nach eigenen Angaben über die Veröffentlichung des Gutachtens zur Einstufung der AfD nach einer Prüfung entscheiden. „Ich werde jetzt dieses Gutachten nicht in den Schrank stellen“, sagte Dobrindt in der ZDF-Sendung „Maybrit Illner“ am späten Donnerstagabend.

Er habe die Einstufung der AfD nicht öffentlich gemacht und es habe bisher keine Prüfung im Innenministerium gegeben. Das Gutachten sei nicht ausschließlich mit öffentlichen Quellen, sondern auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln erstellt worden. Der Rechtsstaat werde sich damit auseinandersetzen müssen, so der Minister weiter.

Dobrindt sieht auch nach der Stillhaltezusage des Verfassungsschutzes zur Einstufung der AfD keinen Grund, an der Einschätzung der Behörde zu zweifeln. Diese hatte die Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ charakterisiert, nutzt diese Bezeichnung aber bis zu einem Gerichtsurteil vorerst nicht mehr. Die AfD hatte gegen die Einstufung geklagt. Für eine Partei, die im Bundestag vertreten sei, stelle ein solches Prädikat eine neue Qualität dar, sagte der neue Innenminister in der Sendung.

AfD macht laut Verfassungsschutz Unterschied zwischen „Deutschen“ und „Passdeutschen“

Die „Bild“-Zeitung und der „Spiegel“ zitieren in Berichten aus dem 1108-seitigen Gutachten, das den jeweiligen Redaktionen vorliegt. Im Kapitel mit der Überschrift „Belege für Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung“ sind demnach zahlreiche Äußerungen von AfD-Politikern gesammelt, die der Einstufung zugrunde liegen. Die AfD mache laut Verfassungsschutz einen Unterschied zwischen „Deutschen“ und „Passdeutschen“.

Eines von vielen Beispielen ist laut „Bild“ folgendes Zitat des AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah aus seiner Zeit im EU-Parlament: „Wer ethnische Afrikaner und Afghanen in die Regierung nimmt, macht die Regierung auch kulturell afrikanischer und afghanischer. Was erwarten die Linken denn? Dass Wurzeln, Prägungen, Eigenheiten keine Rolle spielen? Der Mensch formt seine Umgebung nach der eigenen Veranlagung!“

Weitere Vorwürfe des Verfassungsschutzes seien, dass Menschen mit einer nicht deutschen Herkunft häufiger kriminell seien – „und zwar – und das ist die aus verfassungsschutzrechtlicher Sicht relevante Komponente – aufgrund ihrer Herkunft“. Die AfD würde außerdem „Personen mit Migrationsgeschichte mit dem in abfälliger Weise verwendeten Präfix ‚Messer‘ in Verbindung“ bringen, „Muslime wegen ihrer Religionszugehörigkeit bewusst ausgrenzend als (...) nicht integrierbare Menschen zweiter Klasse“ darstellen und das „Vertrauen in die staatliche Nachkriegsordnung von Grund erschüttern“.

In dem Gutachten spielten auch „strukturierte Verbindungen“ der AfD mit dem „rechtsextremistischen Spektrum“ eine Rolle, berichtet die „Bild“. Aus diesen können sich „eine Verdichtung der tatsächlichen Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ergeben“, heiße es demnach im Verfassungsschutz-Bericht. Für die Verfassungsschützer sei besonders wichtig: Die „strukturellen und ausgeprägten Verbindungen der AfD und ihrer Mitglieder zu den extremistischen Teilen der Neuen Rechten“. Als Beispiele würden Verbindungen zum „Compact“-Magazin oder dem rechtsextremistischen Verein „Ein Prozent“ genannt. Am Mittwoch hatte die Plattform „Frag den Staat“ einen Auszug des Gutachtens veröffentlicht.

Am Freitag hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz nach einer jahrelangen Prüfung die Neubewertung der AfD vorgelegt und diese als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Am Donnerstag setzte der Verfassungsschutz die Einstufung vorläufig aus und bezeichnet die Partei öffentlich nicht mehr so. Diese sogenannte Stillhaltezusage gilt, bis das Verwaltungsgericht Köln über den Eilantrag der AfD entschieden hat, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

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