Jetzt ist klar: Die EU ist wild entschlossen, in den kommenden Jahren noch deutlich mehr Länder aufzunehmen – und zwar mindestens acht Staaten. Dabei stehen Montenegro, Albanien, die Ukraine und Moldau ganz vorn auf der Warteliste. Sie dürften die nächsten EU-Mitglieder werden, Montenegro möglicherweise schon 2028, die Ukraine allerdings erst zu Beginn des neuen Jahrzehnts.

Den neuen EU-Staaten sollen jedoch auch Daumenschrauben angelegt werden. Sie werden laut Plan für viele Jahre deutlich weniger Rechte als die bisherigen 27 Mitgliedsländer haben und können bei Regelverstößen hart sanktioniert werden.

„Unsere Bewertung zeigt, dass die EU noch mehr Länder aufnehmen kann. Aber es gibt da einige Punkte, wo wir Herausforderungen sehen und die wir adressieren müssen“, sagte EU-Erweiterungskommissarin Martha Kos bei der Vorstellung des Berichts mit dem Titel „Vorbereitungen für eine größere Union“ am Dienstag im EU-Parlament in Straßburg.

Wichtig sei, so Kos, dass eine „größere Union auch eine stärkere Union ist“. Die EU-Staats- und Regierungschefs wollen bei ihrem Gipfeltreffen in neun Tagen in Brüssel erstmalig über die Vorschläge beraten.

Dabei sind EU-Länder in der Erweiterungsfrage tief gespalten. Es ist damit zu rechnen, dass mehrere der von der EU-Kommission gemachten Vorschläge nicht verabschiedet werden. Wichtige Mitgliedsländer wie Deutschland, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande und Belgien fordern besonders hohe Hürden für neue Beitritte und weitreichende sogenannte Schutzklauseln.

Die Regierungen dieser Länder fürchten ansonsten, dass die nationalen Parlamente oder gar die Wähler im Rahmen eines Referendums, wie möglicherweise in Frankreich, gegen eine Erweiterung stimmen könnten.

Ein Kreis weiterer Staaten, der als ‚Freunde des Balkans‘ bekannt ist und von Italien und Österreich angeführt wird, ist jedoch gegen eine sogenannte Zweite-Klasse-Mitgliedschaft der aktuellen Beitrittskandidaten und für zügige Erweiterungsverhandlungen.

„Wer Reformen liefert, muss weiterkommen. Gerade am Westbalkan arbeiten die Menschen seit mehr als 20 Jahren am EU-Beitritt. Die EU muss hier auch Wort halten“, sagte Österreichs Europaministerin Claudia Bauer (ÖVP), die in ihrem Land für Erweiterungsfragen zuständig ist.

Das plant die EU-Kommission konkret:

Erstens: Es sollen verschiedene Arten von Schutzklauseln („safeguard clauses“) für neue EU-Mitglieder gelten. Bis zu 15 Jahren sollen die Neu-Mitglieder sich schriftlich verpflichten, keine Entscheidungen zu blockieren, die Einstimmigkeit erfordern. Das Veto-Recht soll demnach etwa bei der Verabschiedung von Sanktionen gegen Russland nicht gelten.

Auch sollen die neuen Mitglieder nicht das Recht erhalten, weitere Beitritte zu blockieren. Das ist bedeutend, denn in der Vergangenheit haben EU-Mitglieder versucht, den Beitritt von Nachbarstaaten zu verhindern, mit denen es bilaterale Streitigkeiten gab.

Die zweite Schutzklausel, die bereits bestehende Regeln deutlich ausweitet, war intern bis zuletzt umstritten. Sie will die bisherigen EU-Mitglieder gegen eine neue, zu starke wirtschaftliche Konkurrenz und vor Problemen im Justizbereich oder im Agrarsektor schützen.

Die Neu-Mitglieder sollen etwa in einer „Probezeit“, die bis zu zehn Jahre dauern kann, keinen vollen Zugang zum Binnenmarkt oder zur gemeinsamen Agrarpolitik erhalten. Denkbar ist aber auch, dass ihre Rechte in diesen Bereichen bei Verstößen oder schweren Störungen eingeschränkt werden.

Hinzu kommt eine „vorübergehende institutionelle Schutzklausel“. Falls es beispielsweise zu einem „besonders schlimmen Verstoß“ gegen die Werte der EU käme, sollen Stimmrechte vorübergehend aufgehoben werden können, nachdem eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten dafür gestimmt hat. Diese Regelung soll aber ausschließlich für Neu-Mitglieder gelten.

Damit soll verhindert werden, dass wie in der Vergangenheit ein Land wie Ungarn weitgehend ungestraft EU-Recht brechen kann. „Wer Rechtsstaatlichkeit aushebelt, muss mit Konsequenzen rechnen. Es geht um den Schutz unserer europäischen Werte und Demokratie, auch innerhalb der Union“, sagte Europaministerin Bauer.

Zweitens: Beitrittskandidaten sollen nicht mehr wie bisher nach Abschluss der Verhandlungen von heute auf morgen Vollmitglieder der Union werden, sondern der EU schrittweise beitreten („gradual integration“). Der Vorschlag lehnt sich eng an Vorschläge aus Österreich und zuletzt auch von Bundeskanzler Friedrich Merz, der eine sogenannte assoziierte Mitgliedschaft vorgeschlagen hatte.

Demnach sollen die Beitrittskandidaten je nach Fortschritt den verschiedenen Sektoren der EU, wie teilweise der Verkehrs- und Umweltpolitik oder dem Binnenmarkt, schrittweise beitreten können. Jährliche Dialoge zwischen EU und den Kandidaten sollen die Fortschritte bewerten.

EU-Roaming bereits für Ukraine und Moldau

Ansatzweise gibt es eine solche schrittweise Integration bereits. So gelten die europäischen Roaming-Regeln schon heute auch für die Ukraine und Moldau, und diverse Beitrittsländer beteiligen sich an dem einheitlichen europäischen Zahlungsverkehr (SEPA).

Drittens: Die EU-Kommission soll nach einer Erweiterung verkleinert werden. Das hat bereits der EU-Vertrag von Lissabon aus dem Jahr 2009 vorgesehen. Passiert ist seitdem nichts. Künftig sollen nur zwei Drittel der Mitgliedstaaten einen Kommissar stellen dürfen. Es soll nach dem Rotationsprinzip verfahren werden, damit kein Land zu kurz kommt.

Der Plan dürfte vor allem bei kleineren Mitgliedstaaten auf Ablehnung stoßen, denn für sie ist der nationale EU-Kommissar häufig der einzige Anlaufpunkt in Brüssel und darum besonders wichtig. Österreichs Europaministerin Bauer sagte: „Eine größere EU braucht eine kleinere EU-Kommission. Wir brauchen schlankere Strukturen und schneller Entscheidungen. Sparen im System muss auch in Brüssel gelten.“

Viertens: Die EU-Kommission schlägt vor, bereits vorhandene Instrumente zu nutzen, um Entscheidungen zu beschleunigen. So erlaubt es die sogenannte Brückenklausel („passarelle“), dass die Mitgliedstaaten außer im Verteidigungsbereich Entscheidungen, die bisher einen einstimmigen Beschluss erfordern, auf eine qualifizierte Mehrheit umzustellen, sodass Blockaden erschwert werden und zügiger entschieden wird. Der Beschluss erfordert aber Einstimmigkeit und ist darum noch niemals angewendet worden. Es ist und bleibt wohl ein frommer Wunsch.

Die Kommissionsbehörde befürwortet auch, das Instrument der sogenannten verstärkten Zusammenarbeit („enhanced cooperation“) künftig stärker zu nutzen. Es ermöglicht einem Kreis von mindestens neun Mitgliedstaaten, die Zusammenarbeit zu vertiefen und weitere Integrationsschritte zu gehen. In fünf Fällen ist das bisher gelungen, etwa beim Ehescheidungsrecht oder beim Patentschutz. Es könnte viel mehr passieren, aber die Mitgliedstaaten sperren sich dagegen. Das dürfte auch so bleiben.

Fünftens: Eine Sonderregel für die Ukraine. Wegen der Größe und Leistungsfähigkeit der ukrainischen Landwirtschaft sollen bestimmte landwirtschaftliche Produkte nur einen begrenzten Zugang zum EU-Markt haben. Gleichzeitig will Brüssel die Ukraine dabei unterstützen, mehr Agrarprodukte nach Afrika oder Asien zu verkaufen. Ohne diese Ausnahmeregelung hätten etwa deutsche und polnische Bauern massiv gegen die mächtige Konkurrenz aus der Ukraine protestiert.

Erweiterung bleibt ein Zankapfel

Der Plan von Erweiterungskommissarin Kos ist der ehrenwerte Versuch, die Kritiker von weiteren EU-Beitritten zu besänftigen. Das dürfte mehrere Beitrittskandidaten verärgern. Gleichzeitig könnte es nicht ausreichen, um die Skeptiker in vielen Mitgliedstaaten wie Frankreich ruhigzustellen.

Die Erweiterung, die lange als Erfolgsmodell der EU galt, weil so Stabilität nach außen exportiert wurde, ist ein Zankapfel – und wird es auch bleiben. Die Sorgen vieler Bürger in den 27 Mitgliedsländern vor Kriminalitätsimport und immensen Kosten für die Steuerzahler bleiben weiterhin bestehen. Martha Kos’ Pläne ändern daran nichts.

Christoph B. Schiltz ist Korrespondent in Brüssel. Er berichtet unter anderem über Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU, die europäische Migrationspolitik, die Nato und Österreich.

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt beim ursprünglichen Autor. Die erneute Veröffentlichung dieses Artikels dient ausschließlich der Informationsverbreitung und stellt keine Anlageberatung dar. Bei Verstößen kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Wir werden bei Bedarf Korrekturen oder Löschungen vornehmen. Vielen Dank.