Dänemark will Lehrkräften künftig weitergehende Eingriffsmöglichkeiten bei Gewalt und erheblichen Störungen im Schulunterricht einräumen.

Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht vor, dass Pädagogen Schüler unter bestimmten Voraussetzungen körperlich festhalten oder gegen ihren Willen aus dem Klassenzimmer bringen dürfen. Das berichtet die französische Zeitung „Le Monde“. Die geplanten Regelungen sollen demnach dazu beitragen, Konflikte frühzeitig zu entschärfen und die Sicherheit an Schulen zu verbessern.

Lehrkräfte sollen beispielsweise eingreifen dürfen, wenn Schüler den Unterricht erheblich stören und sich weigern, den Raum zu verlassen. Auch in anderen Fällen soll körperliches Eingreifen möglich sein.

Der dänische Bildungsminister Magnus Heunicke von den Sozialdemokraten erklärt: „Zum Beispiel, wenn ein Schüler eine Gefahr für sich und andere darstellt und Dinge zerstört.“ Auch wenn ein Schüler „erheblich stört“ oder „psychische Straftaten begeht“, solle das möglich sein.

Durch das Gesetz solle „Ruhe, Ordnung und Sauberkeit“ in Schulen herrschen, sagte der Bildungsminister weiter. „Lehrkräfte dürfen nicht daran zweifeln, was sie machen dürfen, wenn eine Situation eskaliert. Keine Lehrkraft sollte befürchten müssen, entlassen zu werden, weil sie in einer gewalttätigen Situation bei Bedarf eingegriffen hat“, sagte er.

Hintergrund der Gesetzesinitiative sind Berichte über eine Zunahme aggressiven und störenden Verhaltens im dänischen Schulalltag. Nach einer Untersuchung der dänischen Arbeitsaufsichtsbehörde gibt mehr als ein Viertel der befragten Lehrkräfte an, dass entsprechendes Verhalten zugenommen habe. In etwa jeder fünften Klasse richtet sich die Gewalt demnach auch gegen Lehrkräfte.

Gesetzentwurf muss noch durchs Parlament

Noch ist die Neuregelung nicht beschlossen. Zunächst muss das dänische Parlament über den Gesetzentwurf entscheiden. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, würde sich Dänemark vom Großteil Europas abheben. Nur in England ist es bisher unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, körperliche Gewalt anzuwenden.

In Deutschland ist körperliches Eingreifen durch Lehrkräfte grundsätzlich nur in engen Grenzen erlaubt, etwa bei Notwehr oder als letztes Mittel, um einen beharrlichen Störer am Arm aus dem Unterricht zu begleiten.

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