Mehrere Stadtwerke sehen die Aufteilung des Energiegeschäfts zwischen RWE und E.ON sehr kritisch - und klagten. Der Europäische Gerichtshof wies die Bedenken zurück.
Es war einer der größten Energiedeals der vergangenen Jahre in Deutschland: Ab 2018 hatten die Energiekonzerne E.ON und RWE ihre Geschäfte untereinander neu aufgeteilt. Der Wert des Deals: 40 Milliarden Euro. Anlass für die Neuordnung der Geschäfte war das Aus des RWE-Tochterunternehmens Innogy.
RWE übernahm das Geschäft um die Erneuerbaren Energien von E.ON und Innogy, E.ON im Gegenzug die Netze und das Endkundengeschäft von Innogy. Die Neuordnung der Geschäfte zwischen den beiden Unternehmen lief in insgesamt drei einzelnen Transaktionen ab. Die erste und die zweite Transaktion wurden von der EU-Kommission in Brüssel geprüft und genehmigt, die dritte vom Bundeskartellamt.
Kern des Rechtsstreits sind die Genehmigungen der EU-Kommission. Mehrere deutsche Stadtwerke und kleinere Energieversorger, unter anderem der Energieversorger SachsenEnergie, hatten gegen die beiden Genehmigungen der EU-Kommission geklagt. Sie sagen: Die EU-Kommission hätte für die Genehmigung nicht jeden Schritt einzeln prüfen dürfen, sondern die Fusion im Gesamtbild betrachten müssen. Sie befürchten, dass die beiden Großkonzerne durch die Fusion zu viel Macht auf dem Energiemarkt bekommen.
Stadtwerke kritisierten negative Konsequenzen
"Die Marktaufteilung zwischen RWE und E.ON ist für den Wettbewerb und kleinere Versorger bedrohlich", sagte Claudius Rokosch, Sprecher von SachsenEnergie, der ARD-Rechtsredaktion. Auch für Verbraucher habe die Neuverteilung der Geschäfte Konsequenzen. Gerade auf Vergleichsportalen würde bei Verbrauchern der Eindruck erweckt, sie könnten zwischen verschiedenen Stromanbietern wählen. "Doch in Wahrheit stehen hinter zahlreichen Angeboten auf den vorderen Plätzen Marken aus dem E.ON-Konzern - zum Beispiel Innogy oder eprimo. Der Eindruck von Vielfalt trügt. Es handelt sich meist um ein und denselben Konzern", so Rokosch.
Schon in der ersten Instanz, vor dem Europäischen Gericht (EuG), hatten die Stadtwerke mit ihren Klagen keinen Erfolg. Das EuG hatte 2023 entschieden: Die EU-Kommission hat den Deal damals zu Recht genehmigt. Es sei rechtlich in Ordnung gewesen, dass die EU-Kommission bei der Genehmigung die einzelnen Transaktionen jeweils für sich betrachtet habe. Denn es handele sich nicht um einen einzigen Zusammenschluss, so das EuG. Diese Entscheidung hat jetzt auch der Europäische Gerichtshof in Luxemburg bestätigt.
Die Richterinnen und Richter in Luxemburg wiesen außerdem darauf hin, dass die Stadtwerke nicht ausreichend nachgewiesen hätten, dass sie durch den Deal zwischen RWE und E.ON in ihrer Marktstellung beeinträchtigt seien.
Rechtsstreit nicht abgeschlossen
Claudius Rokosch von SachsenEnergie, zeigte sich enttäuscht vom EuGH-Urteil. SachsenEnergie bedauere die Entscheidung des EuGH, hoffe aber weiterhin auf eine wirksame Marktüberwachung durch die Behörden.
Abgeschlossen ist der Rechtsstreit aber noch nicht. Der EuGH hat erst einmal über die Klagen gegen die erste Genehmigung der EU-Kommission entschieden. Gegen die zweite Genehmigung der Kommission sind noch Klagen der Stadtwerke am EuGH anhängig.
Az. C-464/23 P u.a.
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