Die zuständige Kommission der Bundesregierung empfiehlt in ihrem Abschlussbericht einen umfassenden Umbau des Sozialstaates. Das geht aus dem 50-seitigen Entwurf hervor, über den mehrere Nachrichtenagenturen, „Bild“ und die „Süddeutsche Zeitung“ berichten. Die Kommission aus Vertretern von Bundesregierung, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden schlägt darin „einen politischen, rechtlichen und auch gesamtgesellschaftlichen Kraftakt“ vor.

Sehr geringe Einkommen sollen ‍demnach künftig stärker auf die Transferleistungen angerechnet werden, höhere Einkommen hingegen weniger stark, heißt es in dem Dokument, das am Dienstag offiziell vorgestellt werden soll. Die bisher getrennten Leistungen Grundsicherung (bisher Bürgergeld), Wohngeld, Sozialhilfe und Kinderzuschlag sollen zu einem neuen Sozialleistungssystem zusammengelegt werden.

Die Zusammenlegung soll den bisherigen Zustand beenden, wonach Bürger für unterschiedliche Unterstützungsleistungen mehrere Anträge in mehreren Behörden stellen müssen und eine Behörde die Menschen mitunter zur nächsten Behörde weiterschickt. Für die Bürger soll es künftig ‍nur noch eine Anlaufstelle geben: die Jobcenter für Erwerbsfähige und die kommunalen Sozialämter für ‍nicht erwerbsfähige Menschen. Für die dafür nötige, vollständig einheitliche Verwaltung wäre allerdings eine Änderung des Grundgesetzes notwendig. Die Gesetzesverfahren für diesen Umbau sollen bis Ende 2027 abgeschlossen sein.

Insgesamt enthält der Kommissionsbericht 26 konkrete Empfehlungen, die von Bund, Ländern und Kommunen umgesetzt werden sollen. So empfiehlt die Kommission auch, bei Sozialleistungen die Einkommensanrechnung so anzupassen, „dass sich ⁠umfangreichere, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung stärker lohnt“. Der bisher anrechnungsfreie Betrag von monatlich 100 Euro soll demnach auf 50 Euro halbiert werden.

Sehr geringe Einkommen sollen schneller auf Leistungen angerechnet werden, während höhere Einkommen weniger stark belastet werden, um Vollzeit- und vollzeitnahe Beschäftigung attraktiver zu machen. Die Kommission lässt in diesem Zusammenhang Kritik an Minijobs anklingen, die durch fehlende Sozialbeiträge und steuerliche Sonderregeln die Ausweitung der Arbeitszeit unattraktiv machten.

Zudem plädiert die Kommission für strengere Regeln beim Zugang von EU-Ausländern zu deutschen Sozialleistungen. Das derzeitige EU-Recht ermögliche bereits bei sehr geringfügiger Beschäftigung einen vollen Leistungsanspruch, was Fehlanreize zur Folge habe. Ziel sei eine Änderung des EU-Rechts, um ‍die Freizügigkeit künftig an ⁠eine vollzeitnahe Beschäftigung sowie eine ‌ausreichende Mindestdauer zu knüpfen.

Flankiert werden die Vorschläge ​von einem weitreichenden Digitalisierungspaket. Ein zentrales digitales „Sozialportal“ soll als „One-Stop-Shop“ für Anträge dienen, bei dem Bürger ‍Daten ⁠nur noch einmal angeben müssen. Weitere Vereinfachungen wie die automatische Auszahlung des Kindergeldes nach der Geburt sind ebenfalls Teil des Konzepts.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte im November im Bundestag ein „neues Sozialstaatsmodell“ und „umfassende Entscheidungen“ angekündigt, die für Jahre und Jahrzehnte bestandskräftig sein sollten.

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