Schlanker, bürgernäher, transparenter: Bund, Länder und Kommunen wollen den Sozialstaat tiefgreifend reformieren. Das geht aus einem 50-seitigen Entwurf für „Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform“ hervor, über den „Bild“, die „Süddeutsche Zeitung“ und andere Medien vorab berichteten. Heute Mittag (13.00 Uhr) sollen die Vorschläge an Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) übergeben werden.

Zentrale Elemente: Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld sollen in einem einzigen Sozialleistungssystem zusammengeführt werden. Generell sollen Sozialleistungen schneller und unkomplizierter zugänglich werden. Insgesamt formuliert die Kommission aus Vertretern von Bundesregierung, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden 26 konkrete Empfehlungen. Um die Ziele zu erreichen, schlägt sie „einen politischen, rechtlichen und auch gesamtgesellschaftlichen Kraftakt“ vor.

Für jeden soll es künftig nur eine Anlaufstelle geben - die Jobcenter für erwerbsfähige und die Sozialämter der Kommunen für nicht erwerbsfähige Personen. Aus bislang vier Behörden sollen so zwei werden. Heute müssen Bürgerinnen und Bürger oft mehrere Anträge auf Unterstützung stellen. Eine komplette Zusammenlegung der Leistungsverwaltung wäre aus Sicht der Kommission gut, würde aber eine Grundgesetzänderung notwendig machen. Bei den konkreten Leistungen soll es laut Kommission nicht zu Schlechterstellungen kommen.

Einfachere Leistungen

Die Leistungen sollen schneller und einfacher zugänglich werden. Sie sollen stärker pauschaliert werden, eine Pflicht zum Vorhalten von Belegen soll umfangreiche einzelne Nachweispflichten ersetzen. Das Kindergeld soll laut den Empfehlungen künftig automatisch nach der Geburt ausgezahlt werden.

„Konsequente Digitalisierung“ ist als zentraler Hebel für schlanke Vorgänge vorgesehen. Die Kommissionsmitglieder erhoffen sich „einen digitalen Neustart des Sozialstaats“. So soll ein zentrales Anlauf‑ und Service‑Portal digitale Antragstellung ermöglichen.

„Durch die einheitliche Erfassung von Daten entfällt das lästige Wiederholen von Angaben bei Behördenwechseln, und die Verfahren werden zum Beispiel durch Pauschalierungen, verlängerte Bewilligungsfristen und vereinfachte Nachweisverfahren deutlich schlanker“, verspricht das Gremium. Auch die öffentlichen Finanzen und der Arbeitsmarkt sollten profitieren. Union und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die Sozialstaatskommission geeinigt.

Bei der Umsetzung soll aufs Tempo gedrückt werden. Zahlreiche der Maßnahmen seien bereits durch Ausschöpfung des geltenden verfassungsrechtlichen Rahmens schnell zu verwirklichen, heißt es. Für einige der vorgeschlagenen Lösungswege seien allerdings Änderungen des Grundgesetzes Voraussetzung. Bund, Länder und Kommunen rufen die Kommissionsmitglieder zu Entschlossenheit auf, „hier gemeinsam einen Neustart beherzt anzugehen“.

„Wir sind froh, dass die Sozialstaatskommission eine ambitionierte Einigung erreicht hat, die geprägt ist von konkreten Vorschlägen der Vereinfachung“, erklärte die Präsidentin des Deutschen Caritas-Verbands, Eva Welskop-Deffaa. „Die Verwaltung wird effizienter, und für die Menschen werden die Sozialleistungen einfacher zugänglich und besser verständlich. Das ist eine zentrale Voraussetzung, um das Vertrauen in den Sozialstaat zu stärken.“ Bei der Umsetzung der Reformvorschläge müsse nun aber auch sichergestellt werden, dass das soziale Schutzniveau insgesamt wirklich gewahrt wird.

Kommission fordert „systemändernde Reformen“

Insgesamt enthält der Kommissionsbericht 26 konkrete Empfehlungen – auch für „systemändernde Reformen“. So empfiehlt die Kommission auch, bei Sozialleistungen die Einkommensanrechnung so anzupassen, „dass sich ⁠umfangreichere, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung stärker lohnt“. Der bisher anrechnungsfreie Betrag von monatlich 100 Euro soll demnach auf 50 Euro halbiert werden.

Das Kindergeld soll künftig automatisch nach der Geburt ausgezahlt werden. Auch das Elterngeld soll beschleunigt ausgezahlt werden.

Sehr geringe Einkommen sollen schneller auf Leistungen angerechnet werden, während höhere Einkommen weniger stark belastet werden, um Vollzeit- und vollzeitnahe Beschäftigung attraktiver zu machen. Die Kommission lässt in diesem Zusammenhang Kritik an Minijobs anklingen, die durch fehlende Sozialbeiträge und steuerliche Sonderregeln die Ausweitung der Arbeitszeit unattraktiv machten.

Zudem plädiert die Kommission für strengere Regeln beim Zugang von EU-Ausländern zu deutschen Sozialleistungen. Das derzeitige EU-Recht ermögliche bereits bei sehr geringfügiger Beschäftigung einen vollen Leistungsanspruch, was Fehlanreize zur Folge habe. Ziel sei eine Änderung des EU-Rechts, um ‍die Freizügigkeit künftig an ⁠eine vollzeitnahe Beschäftigung sowie eine ‌ausreichende Mindestdauer zu knüpfen.

Flankiert werden die Vorschläge ​von einem weitreichenden Digitalisierungspaket. Ein zentrales digitales „Sozialportal“ soll als „One-Stop-Shop“ für Anträge dienen, bei dem Bürger ‍Daten ⁠nur noch einmal angeben müssen. Weitere Vereinfachungen wie die automatische Auszahlung des Kindergeldes nach der Geburt sind ebenfalls Teil des Konzepts.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte im November im Bundestag ein „neues Sozialstaatsmodell“ und „umfassende Entscheidungen“ angekündigt, die für Jahre und Jahrzehnte bestandskräftig sein sollten. Bis Mitte 2027 sollen erste Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein, bei weiteren bald darauf der Abschluss folgen.

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