Die Bundesregierung hat nach monatelangen Verhandlungen das neue Heizungsgesetz auf den Weg gebracht. Das Kabinett gab am Mittwoch grünes Licht für den Gesetzentwurf von Bauministerin Verena Hubertz (SPD) und Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet.
Mit der Gesetzesnovelle soll die Pflicht wegfallen, dass neue Heizungen mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Die Regierung will damit Hauseigentümern wieder eine größere Wahlfreiheit lassen. Ab 2029 sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen schrittweise klimaneutraler betrieben werden. Dazu müssen sie einen wachsenden Anteil von Biomethan oder Bioöl beimischen, der bis 2040 auf 60 Prozent steigen soll.
Die sogenannte Bio-Treppe ist aber umstritten. Bisher sind klimafreundliche Gase und Öle nicht ausreichend vorhanden und auch teuer. Mieter werden deswegen vor „überhöhten Nebenkosten infolge des Einbaus einer unwirtschaftlichen Heizung geschützt“, wie es in der Reuters vorliegenden Kabinettsvorlage heißt. Ab 2028 sollen die Kosten für den CO₂‑Preis sowie die Gasnetzentgelte jeweils zur Hälfte zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Gleiches soll für die Preisaufschläge der ab 2029 vorgeschriebenen klimafreundlicheren Brennstoffe gelten.
Zur „Bio-Treppe“ heißt es im Gesetzentwurf: „Eine belastbare Abschätzung der in der Zukunft zu erwartenden Kosten ist derzeit nicht möglich.“ Die Bundesregierung gehe aber davon aus, dass es in den nächsten Jahren ein Wachstum des Marktes für biogene Heizungen und Brennstoffe geben werde.
Wirtschaftsministerin Reiche erklärte bei einer Pressekonferenz, mit dem Gesetzentwurf schaffe die Bundesregierung Planungssicherheit. „Der erzwungene Heizungsaustausch oder ein Verbot entfällt. Dafür gibt es maßgeschneiderte Lösungen, die Hausbesitzer, die Vermieter in ihre Häuser einbauen können“, sagte sie. Die Wärmepumpe bleibe eine dominierende Technologie. „Wir werden diese weiter auskömmlich fördern.“ Aber auch Holzpelletheizungen sowie moderne Gas- und Ölheizungen sollen in Kombination mit der „Bio-Treppe“ dafür sorgen, dass nicht nur investiert werde, „sondern dass wir auch dem Klimaschutz gerecht werden“. Das Klimaschutzgesetz gelte.
Der Gesetzentwurf wird nun an den Bundestag zur Beratung übermittelt. Der Bundesrat muss nicht zustimmen. Bürger werden dem Entwurf zufolge pro Jahr um rund 5,1 Milliarden Euro entlastet. „Für die Wirtschaft entsteht im Saldo eine jährliche Entlastung von rund 2,3 Milliarden Euro.“
BDI lobt die Veränderungen
Der Industrieverband BDI teilte mit, das Gesetz schaffe Klarheit. Zuletzt hätten im Markt vor allem Unsicherheit und Abwarten dominiert. „Die Bundesregierung hat sich zu den Zielen des Klimaschutzgesetzes bekannt und wird sich daran messen lassen müssen, ob das Erreichen der Klimaziele im Gebäudebereich mit diesem Gesetz gelingt.“ Die im Gesetz vorgesehene Überprüfung sollte aber nicht erst im Jahr 2030 geschehen, sondern spätestens 2029. Neben dem Verkehrsbereich hat in den vergangenen Jahren der Gebäudesektor die Klimaziele wiederholt verfehlt. „Entscheidend für den Erfolg im Gebäudesektor ist Verlässlichkeit“, so der BDI.
Klimaaktivisten kritisieren hingegen den Gesetzentwurf. „Fridays for Future“ demonstrierte am Mittwochvormittag mit weiteren Organisationen vor dem Kanzleramt gegen das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz. Die Aktivisten warfen der Bundesregierung unter dem Motto „Eure Politik verheizt unsere Zukunft“ vor, dass dieses Gesetz „de facto die Beerdigung der deutschen Klimaziele“ bedeute.
Protest vor dem KanzleramtIn dem Gesetz wird ausdrücklich auf das Klimaschutzgesetz und das Ziel, Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu machen, Bezug genommen. Das war den beteiligten SPD-Ministerien wichtig, um dem Eindruck entgegenzuwirken, die Klimaziele würden aufgeweicht. Mit dem Gesetz wird auch das Betriebsverbot für Öl- und Gasheizungen ab dem Jahr 2045 ersatzlos gestrichen. Bisher ist im Gebäudeenergiegesetz festgelegt, dass Heizkessel „längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden“ dürfen.
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