Schwarz-Rot plant eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden. Die Versicherungswirtschaft begrüßt die Pläne, weist aber zum Jahrestag der Ahrtal-Flut darauf hin, dass eine Police keine Überschwemmungen verhindert. Zusätzlich brauche es einen Baustopp in hochgefährdeten Gebieten.

Kurz vor dem vierten Jahrestag der Ahrtal-Flut am 15. Juli fordert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ein Bauverbot für gefährdete Gebiete. "Angesichts der zunehmenden Naturgefahren brauchen wir einen umfassenden Ansatz. Versicherungsschutz ist dabei ein zentraler Baustein - doch er allein reicht nicht aus", sagte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen der "Rheinischen Post". "Entscheidend ist ein umfassendes Konzept, das auch wirksame Prävention und Klimaanpassung umfasst. Dazu gehören unter anderem eine klimaresiliente Stadtplanung, gezielte Entsiegelung von Flächen, ein verbindlicher Baustopp in hochgefährdeten Gebieten sowie eine Klima-Gefährdungsbeurteilung bei Baugenehmigungen."

Zugleich zeigte Asmussen sich offen für die geplante Pflicht für eine Elementarschaden-Police: "Dass die Bundesregierung den Elementarschutz im Koalitionsvertrag verankert hat, ist ein wichtiges Signal." Er betonte: "Der nun vorliegende Vorschlag kann dafür eine gute Grundlage sein - insbesondere die Überlegungen zu einer Opt-out-Lösung gehen in die richtige Richtung einer Angebotspflicht. Klar ist aber auch: Keine Form der Pflicht senkt Schäden und macht Versicherungen automatisch günstiger."

Hubig: Bislang oft Betroffene mit Steuergeld entschädigt

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hatte Ende Mai eine Pflicht für eine Versicherung gegen Elementarschäden bei Wohngebäuden angekündigt. Ein Gesetz, "das schützt, vorsorgt und solidarisch absichert", solle noch in dieser Wahlperiode kommen, sagte die SPD-Politikerin "Augsburger Allgemeinen". Derzeit sind Elementarschäden wie Überschwemmungen von vielen Policen nicht erfasst, deshalb müsse oft der Staat mit Steuergeld zu Hilfe kommen, "wenn das Wetter ganze Landstriche verwüstet", sagte die Ministerin der Zeitung weiter. "Hilfe für die Betroffenen darf aber nicht von Ad-hoc-Entscheidungen der Politik abhängen", fügte sie hinzu.

Den Koalitionsplänen zufolge soll die Pflicht zunächst für die Versicherungswirtschaft gelten. Bei Neuverträgen sollen Wohngebäudeversicherungen nur noch mit Elementarschadenabsicherung angeboten werden und im Bestandsgeschäft sollen sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarversicherung erweitert werden. Eine staatliche Rückversicherung soll die Kostenrisiken für die privaten Versicherungsunternehmen und die Prämien für Hausbesitzer im Griff halten.

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