Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen mutmaßlichen Unterstützer der IS-Terrormiliz erhoben. Der Mann soll unter anderem einen Anschlag auf die israelische Botschaft geplant haben.

Ein knappes halbes Jahr nach der Festnahme eines russischen mutmaßlichen IS-Anhängers am Flughafen Berlin-Brandenburg hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen ihn erhoben. Akhmad E. wird verdächtigt, einen Anschlag in Deutschland geplant zu haben, wie die Behörde mitteilte - etwa auf die israelische Botschaft in Berlin.

Dazu habe er unter anderem über das Internet Anleitungen zur Herstellung von Sprengstoff gesucht. Eine Umsetzung des Plans sei aber daran gescheitert, dass er die notwendigen Inhaltsstoffe nicht beschaffen konnte. Parallel zu seinen Anschlagsplänen soll E. für die Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) Propagandamaterial ins Russische und Tschetschenische übersetzt haben.

Vor Abflug nach Pakistan verhaftet

Am 20. Februar sei er zum Flughafen gefahren mit dem Plan, sich in Pakistan dem IS anzuschließen und militärisch trainieren zu lassen.  Auf dem Weg zum Boarding wurde er allerdings festgenommen. Der damals 18-Jährige kam in Untersuchungshaft. Im Juni übernahm die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen, die zuvor die Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg geführt hatte. 

Die Karlsruher Behörde führte nun aus, dass E. zur Finanzierung seiner geplanten Reise zwei Mobilfunkverträge über teure Smartphones abgeschlossen und die Handys dann mit Gewinn verkauft habe. Kurz vor Reiseantritt habe er einem mutmaßlichen IS-Mitglied im Ausland ein Video mit dem Treueschwur auf den IS geschickt.

Anklage in mehreren Punkten

Die Anklage wirft ihm die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland - des IS - vor, wobei er als Heranwachsender unter 21 Jahren gehandelt habe. Außerdem erhebt die Bundesanwaltschaft den Vorwurf der versuchten Mitgliedschaft in einer solchen Gruppe.

Darüber hinaus soll E. eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet und sich eine Anleitung dafür beschafft haben. Über die Zulassung der Anklage entscheidet das Berliner Kammergericht

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt beim ursprünglichen Autor. Die erneute Veröffentlichung dieses Artikels dient ausschließlich der Informationsverbreitung und stellt keine Anlageberatung dar. Bei Verstößen kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Wir werden bei Bedarf Korrekturen oder Löschungen vornehmen. Vielen Dank.