Das Auswärtige Amt hat eine Frist verstreichen lassen, um Afghanen mit Aufnahmezusage die Einreise zu ermöglichen. Nun müsse das Ministerium damit rechnen, dass das Gericht ein Zwangsgeld verhängt, berichtet die Welt.

Dem Auswärtigen Amt droht ein Zwangsgeld, wenn es Afghanen mit einer Aufnahmezusage keine Visa erteilt. Das gehe aus einem Schriftsatz des Verwaltungsgerichts Berlin hervor, berichtet die Welt. Das Gericht hatte zuletzt 20 ähnlich gelagerte Eilbeschlüsse erlassen.

Dabei geht es um Afghanen, denen Deutschland im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms eine Einreise zugesagt hat. An diese Aufnahmezusagen sei Deutschland rechtlich gebunden, weshalb Visa ausgestellt werden müssten, hieß es in der Begründung des Gerichts.

Urteil ist rechtskräftig

In der vergangenen Woche hatte das Auswärtige Amt eine Beschwerde gegen eine Entscheidung des Gerichts beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zurückgezogen. Damit wurde ein Urteil rechtskräftig, wonach einer Juraprofessorin und ihren 13 Familienangehörigen Visa erteilt werden müssen. Aktuell befindet sich die Familie in einem Flüchtlingslager in Pakistan.

Frist verstrichen

Das Verwaltungsgericht habe daraufhin das Auswärtige Amt aufgefordert, bis zum frühen Nachmittag darzulegen, welche Schritte unternommen würden und wurden, um Visa zu erteilen. Andernfalls drohe ein Zwangsgeld. Die Kammer werde nach einer möglichen Reaktion des Auswärtigen Amts einen Beschluss fassen, erklärte eine Sprecherin. Auf Nachfragen der Welt reagierte dieses nicht.

Laut Auswärtigem Amt hat Pakistan bereits 211 Afghanen mit deutscher Aufnahmezusage nach Afghanistan abgeschoben. Zuvor seien in Pakistan bereits mehr als 450 afghanische Staatsangehörige mit deutscher Aufnahmezusage verhaftet worden, von denen 245 nach Vermittlungen der Bundesregierung wieder aus Abschiebelagern entlassen worden seien. Insgesamt befinden sich noch rund 2.000 Afghanen in Pakistan, denen eine Aufnahme nach Deutschland zugesichert wurde.

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