EU-Gesetzgebung legt Online-Plattformen bestimmte Pflichten auf. Desinformation und Hass im Netz sollen so besser bekämpft werden. Nun hat das Europäische Gericht entschieden: Die Regeln gelten auch für Zalando.

Wenn es darum geht, die großen Online-Plattformen Google, TikTok oder Facebook für Rechtsbrüche im Netz in die Verantwortung zu nehmen, gibt es ein Grundproblem: Vor allem die mächtigen US-Konzerne sträuben sich gegen die Regulierung ihrer Plattformen. Für Europa will der "Digital Services Act" (DSA) der EU der Verbreitung von Desinformationen und Hass im Netz Grenzen setzen und die Internet-Riesen dafür in die Pflicht nehmen.

Online-Plattformen und digitale Dienste müssen seit 2023 bestimmte Vorgaben erfüllen. So müssen sie Nutzerrechte schützen, Möglichkeiten schaffen, gegen illegale Inhalte vorzugehen, und auch bestimmte Informationen offenlegen, zum Beispiel zu ihren Schutzmaßnahmen und zur Verwendung von Algorithmen. Die Bundesnetzagentur koordiniert in Deutschland die Kontrolle der Online-Plattformen. Und es gibt mittlerweile auch eine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle, die vor allem bei Problemen mit Social-Media-Diensten eingeschaltet werden kann. Sie ist zu finden über die Internetseite der Bundesnetzagentur.

Zalando sieht sich nicht als "sehr große" Plattform

Die größten Online-Dienste mit mehr als 45 Millionen Nutzerinnen und Nutzern unterliegen nach dem DSA besonders strengen Pflichten. Unter ihnen sind Google, TikTok und Facebook, aber auch Online-Händler wie Amazon oder Zalando. Denn auch beim Online-Shopping gibt es Situationen, in denen Nutzer- oder Markenrechte gefährdet sein können. Wenn die EU-Kommission ein Unternehmen als "sehr große Online-Plattform" einstuft, unterliegt es den strengsten Pflichten aus dem DSA.

Neben Amazon hat auch der Online-Händler Zalando dagegen geklagt, als "sehr große Online-Plattform" eingestuft zu werden. Zalando argumentiert, man sei keine Online-Plattform im Sinne des Gesetzes. Das Geschäftsmodell des Unternehmens sei überwiegend das eines Einzelhändlers.

Kritik an Mischung mit Social-Media-Diensten

Bei Produktangeboten von "dritten Verkäufern" handele es sich nur um ein "kuratiertes Sortiment von sorgfältig ausgewählten Partnern". Das eigene "Einzelhandelsgeschäft" stehe im Zentrum. Außerdem liege bei den Angeboten von Dritten die Anzahl von Nutzerinnen und Nutzern deutlich unter der Schwelle des DSA.

Vertreter von Zalando haben in der Vergangenheit auch immer wieder darauf hingewiesen, dass sie es schwierig finden, mit den großen Social-Media-Diensten in einen Topf geworfen zu werden. Von denen gingen die größten Gefahren für Nutzerrechte aus. Auf Social Media werde unmittelbar, ungefiltert und in Echtzeit kommuniziert. Bei einem Online-Shop wie Zalando seien die Risiken einfach deutlich geringer.

Europäisches Gericht weist Klage ab

Das Europäische Gericht hat nun in erster Instanz die Klage von Zalando abgewiesen. Der Online-Händler sei eine Online-Plattform im Sinne der DSA, und zwar wenn Dritthändler über Zalando Produkte verkaufen. Das Unternehmen durfte auch deswegen als "sehr groß" eingestuft werden, weil es nicht in der Lage gewesen sei, nachzuweisen, wie viele der insgesamt 83 Millionen Zalando-Nutzer den Informationen von Drittverkäufern ausgesetzt seien.

Die EU-Kommission durfte bei der Zalando-Einstufung deshalb davon ausgehen, dass alle Zalando-Nutzer allen fraglichen Informationen ausgesetzt sind. Deshalb sei die Plattform-Regulierung nach dem DSA in Ordnung. Das Gericht stellt in seinem Urteil einen wichtigen Grundsatz fest: Auch große Online-Marktplätze und nicht nur Social-Media-Plattformen müssen unter die Online-Regulierung fallen, weil über sie gefährliche und rechtswidrige Produkte gehandelt werden könnten.

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