Mehr als 13 Milliarden Euro: So viel Geld hat der deutsche Staat im vergangenen Jahr allein durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer eingenommen. Das ist ein neuer Höchstwert.
Die Finanzämter in Deutschland haben im vergangenen Jahr so viel Erbschaft- und Schenkungssteuer festgesetzt wie nie zuvor. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, wurden 2024 Erbschaft- und Schenkungssteuern in Höhe von 13,3 Milliarden Euro eingenommen. Die Summe lag um 12,3 Prozent höher als im Jahr davor und erreichte damit einen neuen Höchstwert.
Bei den festgesetzten Steuern entfielen 8,5 Milliarden Euro auf Erbschaften - 9,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Nachdem die Erbschaftsteuer im Jahr 2021 einen Spitzenwert von 9,0 Milliarden erreicht hatte, sank sie in den folgenden Jahren und stieg 2024 erstmals wieder an. Die festgesetzte Schenkungssteuer erreichte 2024 mit 4,8 Milliarden Euro einen neuen Höchstwert. Sie stieg gegenüber dem Vorjahr um 17,8 Prozent an.
Hohe Freibeträge für Schenkungen und Erbschaften
Allerdings sagt die Statistik nichts über die tatsächlichen Vermögensübergänge aus. Im vorigen Jahr wurden Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen von 113,2 Milliarden Euro veranlagt. Das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen sank damit verglichen mit dem Höchstwert des Vorjahres um 6,8 Prozent. Das liege etwa an geringeren Vermögensübertragungen von Betriebsvermögen, die um fast ein Viertel niedriger lagen.
Dem gewerkschaftsnahen Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) zufolge zeigen die Zahlen aber nur einen Bruchteil solcher Vermögensübertragungen. "Tatsächlich werden in Deutschland jedes Jahr nach letzten Schätzungen rund 400 Milliarden Euro vererbt", sagte der wissenschaftliche IMK-Direktor Sebastian Dullien. "Durch die Inflation der vergangenen Jahre dürfte dieser Wert allerdings sogar noch höher liegen."
Jährlich werden demnach Vermögen in etwa im Volumen des Bundeshaushalts vererbt oder verschenkt. Die allermeisten Erbschaften fielen jedoch nicht in die Statistik, weil sie unter den Freigrenzen lägen, die bei Kindern 400.000 Euro und bei Ehepartnern 500.000 Euro betragen.
Kommt eine Reform der Erbschaftsteuer?
Die Erbschaftsteuer steht derzeit im Mittelpunkt finanzpolitischer Diskussionen. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) muss für die Jahre 2027 bis 2029 eine Haushaltslücke von 172 Milliarden Euro schließen. Aus der SPD kamen vor diesem Hintergrund bereits Forderungen nach einer Erhöhung der Erbschaftsteuer.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hatte vor wenigen Tagen vorgeschlagen, die Erbschaftsteuer zu regionalisieren. Kanzler Friedrich Merz (CDU) hält dies aber nicht für drängend. "Ich kann den Vorschlag verstehen, sehe aber im Augenblick keine Priorität", sagte Merz am Montag bei einem Besuch in Münster. Er sprach von "einer alten Diskussion".
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