Die Justizministerinnen von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen fordern eine Überarbeitung des seit einem Jahr geltenden Selbstbestimmungsgesetzes. Die aktuelle Gesetzeslage berge für Mitgefangene in den Strafvollzugsanstalten Gefahren und sorge für Störungen im Gefängnisalltag, sagte die sächsische Ressortchefin Constanze Geiert (CDU) im Anschluss an eine Justizministerinnenkonferenz der mitteldeutschen Länder am Freitag in Freyburg in Sachsen-Anhalt. Vor allem Frauen müssten im Strafvollzug vor biologischen Männern geschützt werden, die ihr Geschlecht aus missbräuchlichen Motiven wechseln wollten.
Geiert forderte, den Standesbeamten müsse bei der Beantragung eines Geschlechterwechsels im Personenstandsregister eine Plausibilitätsprüfung erlaubt sein. Gebe es Hinweise, dass Antragsteller in der Vergangenheit etwa queerfeindliche Aussagen gemacht hätten, müsse eine Ablehnung möglich sein. Den Justizbehörden stehe es nicht zu, einen einmal bestätigten Geschlechterwechsel vor Strafantritt zu überprüfen.
Geiert betonte, Transpersonen müssten weiter einen umfassenden Schutz genießen. Eine Rückkehr zur bis 2024 geltenden Praxis mit „entwürdigenden Begutachtungen“ wollen die Ministerinnen nicht.
Die drei Ressortleiterinnen bestätigten für ihre Bundesländer, dass es Fallkonstellationen in jeweils beide Richtungen gebe. Der Wechsel von biologischen Männern in Frauengefängnisse sei deutlich häufiger zu beobachten. Sachsen-Anhalts Ministerin Franziska Weidinger (CDU) nannte für ihr Bundesland eine „Zahl im einstelligen Bereich“.
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