- Der Mindestlohn steigt in den kommenden zwei Jahren auf 14,60 Euro.
- Die Regierung erwartet keine nennenswerten Auswirkungen auf die Verbraucherpreise.
- Die Reaktionen auf die Mindestlohnerhöhung fallen gemischt aus.
Der Mindestlohn steigt wie geplant zum 1. Januar auf 13,90 Euro pro Stunde und ein Jahr später um weitere 70 Cent auf 14,60 pro Stunde. Das Bundeskabinett beschloss in Berlin eine entsprechende Verordnung. Eine weitere Zustimmung durch Bundestag oder Bundesrat ist nicht nötig.
Grundlage für die Anhebung ist die Empfehlung der Mindestlohnkommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern. Sie hatte sich im Juni nach kontroverser Debatte auf diesen Vorschlag geeinigt. Aktuell liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro. Von der Erhöhung sollen nach früheren Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) rund sechs Millionen Beschäftigte profitieren.
Bas: Mindestlohn ist "Erfolgsgeschichte"
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas bezeichnete den Mindestlohn in Berlin als "Erfolgsgeschichte für Millionen hart arbeitende Menschen". Mit der zweistufigen Anhebung bekämen sie spürbar mehr für ihre Arbeit, und Unternehmen könnten die steigenden Kosten verantwortungsvoll über zwei Jahre verteilen. Das sei ein wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit und Anerkennung derer, die "unser Land Tag für Tag am Laufen halten".
Die Regierung schätzt, dass auf Arbeitgeber im kommenden Jahr durch den Schritt zusätzliche Lohnkosten in Höhe von rund 2,2 Milliarden und im Jahr darauf um rund 3,4 Milliarden Euro zukommen könnten. Preise für einzelne Waren und Dienstleistungen könnten dadurch moderat steigen. Nennenswerte Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, seien aber nicht zu erwarten.
Kommission hatte sich auf zweistufiges Modell geeinigt
Im Juni hatte sich die Mindestlohnkommission auf das zweistufige Modell geeinigt. Die Vorsitzende der Kommission, Christiane Schönefeld, sprach von einem tragfähigen Kompromiss, der zwischen den Interessen von Beschäftigten und denen der Unternehmen ausgleiche. Wäre die Einigung nicht gelungen, hätte der Gesetzgeber eingreifen können. Der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD enthält keine konkrete Zielmarke. Dort heißt es lediglich, die Kommission solle sich bei ihrer Entscheidung an der Tarifentwicklung und an 60 Prozent des mittleren Bruttolohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren.
Gemischte Reaktionen in Mitteldeutschland
Die Reaktionen aus Mitteldeutschland fielen gemischt aus. Kritik kam von Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer: "Es ist eine von vielen Entscheidungen, die sehr deutlich zeigen, dass handelnde Personen die dramatische wirtschaftliche Situation in Deutschland unterschätzen", sagte der CDU-Politiker. 100.000 Industriearbeitsplätze seien in den vergangenen zwölf Monaten in Deutschland abgebaut worden. "Die Bundesrepublik ist nicht mehr wettbewerbsfähig. Wirtschaften in Deutschland muss dringend günstiger und nicht teurer werden."
Aus Sicht des sächsischen Handwerkstags ist die Erhöhung des Mindestlohns nur schwer verkraftbar. Die Entscheidung werde den sächsischen Handwerksunternehmern wehtun, erklärte deren Präsident, Uwe Nostitz. Die Anhebung werde von ihnen nur schwer zu stemmen sein, sagte Nostitz bereits im Juni.
Die Thüringer Linke reagierte enttäuscht auf den Beschluss der Mindestlohnkommission. Mit einem Mindestlohn, der deutlich unter 15 Euro bleibt, würde man die Menschen in die Altersarmut schicken. Ähnlich reagierte die Linke in Sachsen-Anhalt. Fraktionschefin Eva von Angern kritisierte: "Obwohl die Lebensmittelpreise und Energiekosten immer weiter steigen, hat die Kommission eine Mindestlohnerhöhung beschlossen, die weit hinter den Anforderungen der EU zurückbleibt." Das gesamte System der Mindestlohnfindung gehöre auf den Prüfstand.
Der wirtschaftspolitische Sprecher der sachsen-anhaltischen CDU-Fraktion, Thomas Ullrich, mahnte hingegen: "Anstatt die Mindestlöhne anzuheben, wäre endlich eine Absenkung der Unternehmenssteuern überfällig."
Der Verband der Wirtschaft Thüringens verwies auf die immer noch bestehende Rezession in Deutschland. Der dennoch steigende Mindestlohn bedeute für die Unternehmen einen weiter steigenden Kostendruck – vor allem im Dienstleistungsbereich.
Einführung unter Merkel
Der gesetzliche Mindestlohn war 2015 unter der damaligen Kanzlerin Angela Merkel eingeführt worden. Damals wurde er gesetzlich auf 8,50 Euro gesetzt. Auch im Oktober 2022 stieg der Mindestlohn per Gesetzesänderung – und zwar deutlich auf zwölf Euro. Das ging auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung zurück und war ein zentrales Wahlversprechen des damaligen Kanzlers Olaf Scholz.
dpa(mbe/mze)
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