Der Bundestag hat ein Sparpaket beschlossen, das den Druck für erneute Anhebungen der Krankenkassenbeiträge im nächsten Jahr mindern soll. Das Gesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sieht dafür Ausgabenbremsen vor allem bei den Kliniken vor, um eine für 2026 ermittelte Finanzlücke von zwei Milliarden Euro bei den gesetzlichen Krankenkassen zu schließen.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Ministerium, Georg Kippels (CDU), sagte in der Debatte, die Koalition stabilisiere so die Beitragssätze und halte ihr politisches Versprechen. „Seit 2019 ist es damit das erste Mal, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag nicht erhöht werden muss.“
Die Opposition warnte dagegen vor dennoch steigenden Beiträgen 2026. Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sprach von Etikettenschwindel und warf der Regierung vor, den Menschen Sand in die Augen zu streuen. Linke-Fachpolitiker Ates Gürpinar sagte, das Versprechen sei nichts wert.
Kassen entscheiden selbst über Zusatzbeiträge
Konkret sollen bei den Kliniken 1,8 Milliarden Euro eingespart werden. Dafür soll der Anstieg der Vergütungen auf die tatsächlichen Kostensteigerungen der Krankenhäuser begrenzt werden. Bei den Verwaltungskosten der Krankenkassen sollen 100 Millionen Euro eingespart werden, etwa bei Porto oder Werbeaktionen. Weitere 100 Millionen Euro bringen soll eine Halbierung der Einzahlungen aus Kassenmitteln in einen Fonds zur Versorgungsforschung.
Direkt stabile Beiträge festlegen kann die Politik nicht. Über die Zusatzbeiträge für 2026 für ihre Versicherten entscheiden die Kassen je nach ihrer Finanzlage in den kommenden Wochen selbst. Ein zuständiger Schätzerkreis hatte für 2026 einen rechnerischen Wert von 2,9 Prozent ermittelt – das ist das aktuelle Niveau. Nicht berücksichtigt in der Prognose ist aber, wenn Kassen ihre Reserven auf vorgeschriebene Mindestniveaus auffüllen müssen.
Pflegekräfte bekommen mehr Befugnisse
Der Bundestag beschloss außerdem ein Gesetz von Warken, dass Bürokratie in der Pflege abbauen soll und den Pflegekräften mehr Befugnisse gibt. Das Gesetz sieht für Pflegefachkräfte Kompetenzen vor, die bisher Ärzten vorbehalten sind. Im Blick stehen etwa das Versorgen von Wunden, Diabetes und Demenz. Kommen sollen auch Entlastungen bei bürokratischen Vorgaben.
Warken sagte: „Pflegekräfte können viel mehr, als sie bislang dürfen.“ Die Versorgung müsse auf mehr Schultern verteilt werden, und dabei leisten sie einen unersetzlichen Beitrag. Mehr Befugnisse erhöhten die Attraktivität des Berufs. Unter anderem sollen Pflegefachkräfte künftig bestimmte Behandlungen auch ohne eine ärztliche Diagnose machen können, wenn sie den Bedarf im Rahmen einer pflegerischen Diagnose festgestellt haben. Welche Leistungen dies konkret sind, soll die Selbstverwaltung des Gesundheitswesens festlegen.
Umgesetzt werden sollen mit dem Gesetz auch Erleichterungen beim Umfang vorgeschriebener Dokumentationen und Qualitätsprüfungen. Warken sagte: „Jede Minute, die sich eine Pflegekraft nicht mit Bürokratie beschäftigt, ist eine gewonnene Minute für die Versorgung am Menschen.“
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