Der Rechtsstreit um drei an der deutschen Grenze abgewiesene Somalier geht in die nächste Runde. Eine der abgewiesenen Somalier will nun gegen die Zurückweisungspraxis des Bundesinnenministeriums vor dem Berliner Verwaltungsgericht klagen.

Das Gericht hatte ihr und zwei weiteren Somaliern bereits im Juni in einem Eilverfahren recht gegeben. Demnach hätten deutsche Behörden vor einer Zurückweisung der drei nach Polen zunächst klären müssen, welcher EU-Staat für das Asylverfahren zuständig ist. Die drei Somalier waren im Mai in Frankfurt an der Oder von der Bundespolizei nach Polen zurückgewiesen worden, ohne dass ihre Asylgesuche geprüft worden waren.

Ob die Klägerin, eine junge Frau, das Verfahren weiterbetreiben wollte, war lange unklar. Zuletzt drohte, eine gesetzliche Frist abzulaufen. In letzter Minute ging nun aber bei Gericht ein Schriftsatz mit neuen Anträgen ein. Die Frau hat sich damit gegen den erfolgten Einstellungsbeschluss gewendet und will weiterhin gegen die ihrer Ansicht nach rechtswidrige Praxis klagen, wie eine Pressesprecherin des Verwaltungsgerichts am Montag dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte. Zuerst berichtete darüber „Legal Tribune Online“.

Gang durch alle Instanzen möglich

Eigentlich schien der Fall mit dem Urteil vom Juni abgeschlossen. Nach einem Einstellungsbeschluss des Gerichts könne nicht grundlos weiter geklagt werden, erklärte die Sprecherin. Daher prüfe das Verwaltungsgericht nun, ob ein „besonderes Fortsetzungsfeststellungsinteresse“ bestehe. Nur dann sei die Klage auch zulässig. Theoretisch ermögliche die Klage den Gang durch alle Instanzen bis hin zum Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Der evangelische Berliner Bischof Christian Stäblein hatte sich nach deren Zurückweisung mit den somalischen Migranten getroffen und die Bundesregierung kritisiert. Deren Schicksal bewege ihn, erklärte der Flüchtlingsbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Stäblein sprach von drei „sehr jungen Menschen, die schwer an dem tragen, was sie in ihrer Heimat und auf der Flucht erfahren haben“. Es wurden aber auch Vorwürfe gegen Unterstützer der Somalier wie die NGO Pro Asyl laut.

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