Zu dick, zu alt, zu krank, kurz, einfach eine „öffentliche Last“ für die Allgemeinheit: So hart könnte die US-Einreisebehörde schon bald über die Visa-Wünsche von Menschen urteilen, die einen längeren Aufenthalt in den Vereinigten Staaten planen.
Das berichten aktuell mehrere Medien, darunter die „L.A. Times“. Die Regelung, die bereits ab diesen Donnerstag greifen soll, geht auf ein Schreiben des US-Außenministeriums zurück. Demnach können fortan Menschen, die ein Visum für die USA beantragen, wegen Fettleibigkeit oder Diabetes abgelehnt werden.
Auch berücksichtigt werden könne fortan ein (fortgeschrittenes) Alter oder die Wahrscheinlichkeit, dass der oder die Antragsteller fortan auf öffentliche Leistungen angewiesen sein könnten. In der Anweisung heißt es ausdrücklich, dass dieses Personen wegen gesundheitlicher Probleme oder ihres Alters zu einer „öffentlichen Last“ werden könnten.
Dass potenzielle Einwanderer auch auf ihre Gesundheit hin überprüft werden, ist zwar seit Jahren ein üblicher Teil des Visumantragsverfahrens. Im Fokus stehen dabei ansteckende Krankheiten wie Tuberkulose, auch der Impfstatus der Einreisenden ist ein Thema. Den Medienberichten zufolge erweitern die neuen Richtlinien jedoch die Liste der zu berücksichtigenden Krankheiten deutlich. Zudem bekommen die Beamten deutlich mehr Befugnisse, den Einwanderungsantrag auf der Grundlage des Gesundheitszustands negativ zu bescheiden.
Die Anweisung gilt laut der „L.A. Times“ für nahezu alle Visumantragsteller. Charles Wheeler, leitender Anwalt des Catholic Legal Immigration Network (einer ehrenamtlichen Rechtsbeihilfe), geht im Gespräch mit der Zeitung aber davon aus, dass die Regeln nur bei Personen vollstreckt werden, die dauerhaft in den USA leben wollen.
Die Regierung von US-Präsident Donald Trump will die illegale, aber auch die legale Einwanderung in die Vereinigten Staaten deutlich senken, auch das Flüchtlings- und Asylrecht soll weiter eingeschränkt werden.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt beim ursprünglichen Autor. Die erneute Veröffentlichung dieses Artikels dient ausschließlich der Informationsverbreitung und stellt keine Anlageberatung dar. Bei Verstößen kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Wir werden bei Bedarf Korrekturen oder Löschungen vornehmen. Vielen Dank.