Im Gaza-Streifen herrscht aktuell eine Waffenruhe. Doch auf deutschen Straßen geht der Israel-Protest weiter. Das Verwaltungsgericht Berlin befasst sich nun mit der Frage, welche Maßnahmen gegen propalästinensische Versammlungen im Kontext mit dem Gaza-Krieg gerechtfertigt sind.

Es prüft dabei zwei unterschiedlich gelagerte Klagen gegen das Land Berlin von Veranstaltern einer Demonstration im Dezember 2023 und des sogenannten Palästina-Kongresses im April 2024. Aus ihrer Sicht waren Polizeiverbote jeweils rechtswidrig. Das Gericht will noch am selben Tag darüber entscheiden.

Im ersten Verfahren steht die propalästinensische Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“ im Fokus. Bundesweit haben Gerichte unterschiedliche Meinungen zu deren Strafbarkeit. Die Berliner Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie strafbar ist. Die Polizei schreitet deswegen ein, wenn Menschen die Parole skandieren. Mit dem Satz ist gemeint, es solle ein freies Palästina geben auf einem Gebiet vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer – dort, wo sich jetzt Israel befindet.

In Berlin gibt es seit dem Terrorangriff der islamistischen Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 und dem anschließenden Gaza-Krieg nach wie vor regelmäßig Kundgebungen. Häufig wird dabei die umstrittene Parole skandiert. Teils kommt es bei Demonstrationen zu Straftaten wie Volksverhetzung und Terrorunterstützung.

Bei einer Demonstration in Berlin-Kreuzberg hat die Polizei erst gestern wieder 24 Menschen festgenommen. Es sei zu Gewaltstraftaten aus dem Protestzug herausgekommen, teilte die Polizei auf X mit. Fünf Polizisten seien leicht verletzt worden.

Nach Angaben eines Polizeisprechers nahmen rund 450 Menschen an der angemeldeten Demonstration teil, die am Schlesischen Tor startete. Bereits dort sah die Polizei Anlass, einzuschreiten. Es würden immer wieder verbotene und strafrechtlich relevante Parolen gerufen, teilte die Behörde mit.

Klägerin: Friedliche Veranstaltung

Im vorliegenden Fall hat die Polizei der Klägerin zunächst verboten, im Dezember 2023 eine Kundgebung durchzuführen unter dem Motto „From the river to the sea, you will get the hug you need“ (deutsch: „Vom Fluss bis zum Meer bekommst du die Umarmung, die du brauchst“). Dagegen wehrte sich die Frau teils erfolgreich im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht: Der Titel blieb verboten, die Versammlung durfte es geben. Gemeinsam mit zwei weiteren Frauen stand die Klägerin schließlich in einer Fußgängerzone und bot eine Umarmung an.

„Es war völlig klar, dass dies eine friedliche Veranstaltung war. Das hatte nichts mit Terror zu tun“, sagte die Klägerin vor Gericht. Für sie sei zudem völlig klar, dass sie nicht die Terrororganisation Hamas unterstütze.

Unterschiedliche Bewertung

Zentrale Frage des Verfahrens: Ist die umstrittene Parole „From the river to the sea“ der in Deutschland verbotenen Terrororganisation Hamas zuzuordnen? Nach der bisherigen Rechtsprechung gibt es mehrere Deutungsmöglichkeiten.

Die Polizei könne bei der Abwägung der Gefahrenlage für Versammlungen im Kontext des Gaza-Krieges jedoch nicht abwarten, bis es eine rechtliche Klärung gebe, verdeutlichten die Behördenvertreter vor Gericht. Die Entscheidung im vorliegenden Fall sei zudem in dem Kontext zu sehen, dass damals seit dem Massaker in Israel am 7. Oktober 2023 gerade zwei Monate vergangen seien.

Das Gericht wollte sein Urteil in dem Fall am Ende des heutigen Verhandlungstages bekanntgeben, bei dem es noch um das Verbot des sogenannten Palästina-Kongresses geht. Dieser war für den 12. bis 14. April 2024 geplant. Die Polizei löste die Versammlung aber kurz nach ihrem Beginn auf und verbot sie.

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