Das Berliner Landesamt für Einwanderung (LEA) scheitert daran, sämtliche Einbürgerungsanträge innerhalb der vorgeschriebenen Frist von drei Monaten abzuarbeiten.
Wie der RBB berichtet, gingen in den ersten zehn Monaten des Jahres knapp 2000 Untätigkeitsklagen beim Berliner Verwaltungsgericht ein. Dabei handelt es sich um sogenannte Verpflichtungsklagen, die statthaft werden, wenn eine Verwaltung nicht in angemessener Frist über einen Antrag oder einen Einspruch entscheidet. Bereits jetzt seien 20 Prozent mehr Untätigkeitsklagen als im gesamten letzten Jahr und gar 33-mal so viele wie im Jahr 2022 eingegangen.
Laut Informationen des RBB habe sich Justizsenatorin Felor Badenberg mit einem Schreiben an Innensenatorin Iris Spranger (SPD) gewandt und darin auf die „besorgniserregenden Entwicklung in der Zuständigkeit des Landesamtes für Einwanderung“ aufmerksam gemacht, die „unmittelbar Auswirkungen auf den hiesigen Geschäftsbereich“ habe. Sie bitte „dringend um Abhilfe“.
Die Innenverwaltung habe dem LEA nach RBB-Informationen jedoch eine „hohe Effizienz bei der Bearbeitung“ der Einbürgerungsanträge attestiert. Verzögerungen hingen mit den 75.000 neuen Anträgen in den vergangenen 22 Monate zusammen sowie mit den 40.000 Altanträgen, die das Landesamt Anfang 2024 von den Bezirken übernommen habe. Zudem handele es sich nicht um ein spezifisches Problem für Berlin. „Die erhebliche Steigerung von Einbürgerungsanträgen und Untätigkeitsklagen ist bundesweit festzustellen“, unterstrich die Innenverwaltung.
Mit dem Versprechen eines beschleunigten Verfahrens würden zudem Anwaltskanzleien um Mandanten werben. Laut Innenverwaltung hätten diese aber den gegenteiligen Effekt. „So entsteht eher eine Verzögerung der Verfahren, und weitere Kosten fallen an“, hieß es vonseiten der Innenverwaltung gegenüber dem RBB.
Die Pressestelle von Innensenatorin Spranger kündigte auf Senderanfrage nun zumindest an, Abhilfe zu schaffen. „Die Innenverwaltung unterstützt das LEA weiter darin, die Einbürgerungsverfahren effizient und zügig abzuarbeiten. Im Hinblick auf die steigenden Untätigkeitsklagen wurde das Prozessreferat personell verstärkt.“
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt beim ursprünglichen Autor. Die erneute Veröffentlichung dieses Artikels dient ausschließlich der Informationsverbreitung und stellt keine Anlageberatung dar. Bei Verstößen kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Wir werden bei Bedarf Korrekturen oder Löschungen vornehmen. Vielen Dank.