• Für die betrügerische Anerkennung von Kindern ausländischer Frauen können deutsche Männer bis zu 50.000 Euro erhalten.
  • Das tatsächliche Ausmaß von Scheinvaterschaften ist nicht bekannt.
  • Behörden sollen mehr Möglichkeiten erhalten, bei Verdacht einzuschreiten.

Das Geschäftsmodell ist ebenso einfach wie einträglich: Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit bekommen nicht selten bis zu 50.000 Euro und erkennen dafür die Vaterschaft für Kinder ausländischer Frauen an, die sie oft nicht einmal kennen. Die Mütter und ihre Kinder erhalten so automatisch Aufenthaltstitel in Deutschland und gegebenenfalls Zugang zu Sozialleistungen.

Die beteiligten Männer, häufig selbst Sozialleistungsempfäger, können für Unterhaltsforderungen nicht herangezogen werden, weshalb der Staat mit Steuergeld einspringen muss. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt berief sich bei der Vorstellung des Kabinettsbeschlusses auf einen in Nigeria lebenden Deutschen, der bereits 24 Kinder anerkannt habe, wodurch Bleiberechte und Ansprüche auf Sozialleistungen jährlich in Millionenhöhe in Deutschland entstehen.

Tatsächliches Ausmaß des Betrugs nicht bekannt

Allerdings sind konkrete Zahlen im Zusammenhang mit den Scheinvaterschaften schwer zu bekommen. Das Bundesinnenministerium kam in einer Studie zu dem Ergebnis, dass die Ausländerbehörden zwischen 2018 und 2021 insgesamt 1.769 verdächtige Vorgänge bearbeiteten, bei denen sich in 290 Fälle eine missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung herausstellte. Das tatsächliche Ausmaß sei vermutlich deutlich größer, vermuten Fachleute, die von zehntausenden Fällen in den vergangenen Jahren ausgehen. Eine Handhabe gegen solche gekauften Vaterschaften gibt es bisher nicht, weil die rechtliche Anerkennung nicht leiblicher Kinder legal ist.

Es sei zwingend notwendig endlich zu handeln, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt. Gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium hat sein Haus den Gesetzentwurf erarbeitet, um den oft vom Ausland operierenden Kriminellen, die aus der missbräuchlichen Anerkennung von Kindern ausländischer Frauen ein lukratives Geschäftsmodell gemacht haben, das Handwerk zu legen.

Sieht großen Handlungsbedarf, um Scheinvaterschaften zu unterbinden: Bundesinnenminister Alexander DobrindtBildrechte: picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow

Behörden können bei Verdacht besser einschreiten

Die Neuregelung sieht vor, dass die Ausländerbehörde künftig einer Vaterschaftsanerkennung zustimmen muss, wenn der Anerkennende Deutscher ist oder ein langfristiges Aufenthaltsrecht hat, die Mutter des Kindes aber nicht. Gleichzeitig werden die Nachweispflichten für Antragsteller verschärft und bekommen die Behörden mehr rechtliche Möglichkeiten bei Verdachtsfällen einzuschreiten.

Ausnahmen gelten dabei für Paare, die nachweisen können, eine Beziehung zu haben: Wenn der Mann zum Beispiel der leibliche Vater ist oder nach der Geburt des Kindes geheiratet wurde. Auch wenn das Paar seit 18 Monaten einen gemeinsamen Wohnsitz hat, soll es ein weniger strenges Prüfverfahren geben.

Die Ausländerbehörde soll künftig einer Vaterschaftsanerkennung zustimmen müssen. Bildrechte: picture alliance/dpa | Julian Stratenschulte

Zusätzllich schreibt der Gesetzentwurf einen nachträglichen Kontrollmechanismus vor. Sollte sich dabei beispielsweise herausstellen, dass falsche Angaben gemacht wurden, können auch bereits erteilte Zusagen wieder zurückgenommen werden. Außerdem soll ein neuer Straftatbestand geschaffen werden, wonach für solche Missbrauchsfälle Geldstrafen und bis zu drei Jahre Haft drohen.

Scheinvaterschaft ist ein bekanntes Phänomen

Das Phänomen der Scheinvaterschaften ist lange schon bekannt. Seit 2008 gab es deshalb mehrere Anläufe, dem einen Riegel vorzuschieben. Allerdings wurde eine erste Gesetzesinitiative vom Bundesverfassungsgericht gekippt, wegen der Gefahr, dass Kinder dadurch staatenlos werden können. Eine zweite Reform, bei der Notare, Standes - und Jugendämter aufgefordert waren, mögliche Missbrauchsfälle an die Ausländerbehörden zu melden, erwies sich als wirkungslos, weshalb im Juni 2024 die Ampel-Regierung einen neuen Gesetzentwurf vorlegte. Der konnte wegen des Auseinanderbrechens der Koalition von SPD, Grünen und FDP nicht mehr im Bundestag verabschiedet werden, ist jetzt aber die Grundlage für den erneuten Anlauf, diese Gesetzeslücke zu schließen.

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