- Tim Reukauf vom Thüringer Lehrerverband lehnt den Vorstoß zur strafrechtlichen Öffnung der Schule ab, weil Schule ein Ort der Erziehung, nicht der Bestrafung sei.
- Sachsens Justizministerin Constanze Geiert findet, dass erzieherische Maßnahmen und Jugendhilfe Vorrang vor dem Strafrecht haben sollten.
- Lehrerverband und GEW Thüringen fordern mehr Unterstützung, klare Leitlinien und verpflichtende Schulungen für Lehrkräfte und Schüler.
In der Schule begegnet uns ein Abbild der Gesellschaft. Genau wie in der politischen Diskussion werde auch der Ton in der Schülerschaft rauer, sagt Tim Reukauf, Landesvorsitzender vom Thüringer Lehrerverband. Auch wenn die drastische Zunahme rechtsextremistischer und verfassungsfeindlicher Vorfälle in Thüringens Schulen ein schwerwiegendes Problem sei, findet er den Vorstoß von Justizministerin Beate Meißner nicht notwendig. Die CDU-Politikerin will den Status des nicht öffentlichen Raumes, der für Schulen gilt, in einen öffentlichen ändern, um Vorfälle strafrechtlich verfolgen zu können.
Schon jetzt gebe es für derartige Vorfälle Konsequenzen, erklärt Reukauf vom Lehrerverband. Im Schulbereich stünden dafür Ordnungsmaßnahmen zur Verfügung, die in Paragraf 51 geregelt seien. Dieser ermögliche Maßnahmen von einem Verweis bis hin zu milderen Formen wie Gesprächen. Wenn es um Schulstrafen oder Bestrafung gehe, spiele zudem die Frage der Strafmündigkeit eine Rolle, da es bei unter 14-Jährigen grundsätzlich rechtliche Probleme gebe.
Reukauf sei es klar, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler sich von einem Schulverweis als Konsequenz für eine Schmiererei beeindrucken ließen. Dennoch sieht er die Schule als Ort für Erziehung und nicht für Strafen.
Schule als geschützter Raum
Ähnlich sieht es Sachsens Justizministerin Constanze Geiert von der CDU. Für sie liege die Lösung für das Problem nicht im Strafrecht. Geiert betont, dass Schule ein geschützter Raum für Kinder sein müsse. Nicht jede Handlung, die erzieherisch geahndet werden müsse, solle automatisch staatliche, strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. "Die Schule ist dafür nicht der richtige Raum, dort gehören Erziehungsmaßnahmen hin, dort gehört die Jugendhilfe hin, aber nicht das Strafrecht."
Lehrer wünschen sich mehr Unterstützung
Tim Reukauf vom Thüringer Lehrerverband sieht nicht an der rechtlichen Handhabe, sondern an einer anderen Stelle dringenden Handlungsbedarf. Laut Reukauf wünschen sich die Lehrkräfte mehr Unterstützung: "Dass wir einen klaren Handlungsleitfaden bekommen und dass wir mehr aufgeklärt werden." Verfassungswidrige Symbole wie das Hakenkreuz kenne zwar jede Lehrkraft, aber: "Es gibt auch viele andere Symbole, die verboten sind, die wir einfach nicht im Schulalltag erkennen."
Ein Workshop, der für politisch strafrelevante Inhalte sensibilisieren soll, müsse zudem für alle Lehrkräfte verpflichtend sein.
Verantwortung der Schulen und Lehrkräfte
Und auch für die Schülerschaft ergänzt Kathrin Vitzthum, Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Thüringen. Die Idee der Justizministerin ihres Landes sei nur einer von vielen Baustein im Kampf gegen verfassungsfeindliche und rechtsextreme Schmierereien.
Sie betont, dass alle Lehrkräfte an das Grundgesetz und die Thüringer Verfassung gebunden seien. "Selbst, wenn sie persönlich andere Positionen haben, in der Schule haben die nichts verloren. Sie müssen entsprechend agieren."
Zudem macht sie deutlich, dass dieses Thema auch innerhalb der Schule offen behandelt werden müsse, damit Lehrkräfte einschreiten können, wenn Kolleginnen oder Kollegen auf entsprechende Vorfälle nicht reagieren. In solchen Fällen müsse es möglich sein, sie darauf anzusprechen und klarzumachen, dass hier ein Eingreifen erforderlich sei.
Der Fokus sollte also nicht nur auf den strafrechtlich relevanten Äußerungen der Schülerinnen und Schülern liegen, sondern auch darauf, wie die Lehrkräfte und Schulleitungen damit umgehen.
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