Wahlberechtigte können jetzt schon die Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde, in der sie wohnen, beantragen. Das geht per Post, Mail oder oft auch online. Anträge können bis zum Freitag, 6. März um 15 Uhr gestellt werden. Ende Januar/Anfang Februar
Geduldige warten bis etwa drei Wochen vor der Wahl die eigentliche Wahlbenachrichtigung kommt und kreuzen dort an, dass sie per Brief wählen wollen. Nach der Rücksendung an die Gemeinde schickt diese die Briefwahldokumente auf den Weg.
Es ist auch möglich, die Unterlagen persönlich abzuholen, sobald sie vorliegen, und vor Ort auszufüllen. Die Gemeinde stellt dafür sicher, dass der Stimmzettel unbeobachtet ausgefüllt und in den dazugehörigen Umschlag gelegt werden kann.
Bis wann müssen die Briefwahlunterlagen abgegeben werden?
Der Wahlbrief muss am Wahlsonntag bis 18 Uhr bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle eintreffen. Wähler können ihn dort abgeben oder ihn dorthin schicken. Natürlich sollten sie die Dauer des Postwegs berücksichtigen, damit der Brief rechtzeitig bei der Gemeinde ankommt. Wenn die Unterlagen nicht rechtzeitig ankommen, wird die Stimme nicht gezählt. Wer seine Unterlagen per Post zurücksenden will, dem empfiehlt die Landeswahlleiterin spätestens den Mittwoch vor der Wahl, also am 4. März.
Woraus bestehen die Briefwahlunterlagen?
- Wahlschein mit persönlicher Erklärung, dass man den Stimmzettel persönlich ausgefüllt hat.
- Stimmzettel: Darauf können Erst- und Zweitstimme vergeben werden.
- Blauer Umschlag: Hier hinein kommt der Stimmzettel.
- Roter Umschlag: Hier hinein kommt der blaue Umschlag und der Wahlschein
Dann können die Unterlagen verschickt oder abgegeben werden.
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