Jeder Wähler, der eine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber am Wahltag nicht vor Ort in seinem Wahlbezirk wählen kann oder will, kann seine Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Diese enthalten den Wahlschein.
Briefwahl ist in Rheinland-Pfalz ein Standardverfahren für alle Wahlberechtigten. Wählerinnen und Wähler können ihre Briefwahlunterlagen schriftlich oder online (nur bei manchen Kommunen) beantragen, oder direkt zum zuständigen Wahlamt gehen - das hat den Vorteil, dass sie auch direkt vor Ort ihre Stimme abgeben können. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Welche Fristen gelten für die Briefwahl?
Die Wahlbenachrichtigung erhalten die Wähler spätestens drei Wochen vor dem Wahltag. Falls diese nicht rechtzeitig verschickt wurde, sollten sich die Bürger an ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung wenden.
Der Wahlschein muss in der Regel bis spätestens zwei Tage vor dem Wahltag beantragt werden. Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag um 18 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein. Der Wahlbrief muss also rechtzeitig in die Post gegeben werden. Wer zu spät dran ist, kann die Briefwahlunterlagen auch am Wahltag im zuständigen Wahllokal einreichen. Der Poststempel allein reicht nicht aus.
Falls ein Wahlschein auf sich warten lässt oder verloren geht, können Wähler bis zum Tag vor der Wahl, 12 Uhr, einen neuen Wahlschein bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhalten.
Welche Unterlagen müssen ausgefüllt werden?
- Der Wahlschein
- Ein Merkblatt mit allen Regeln zur Stimmabgabe
- Der amtliche Stimmzettel mit einem zugehörigen weißen Umschlag
- Ein roter Wahlbriefumschlag für den Rückversand der Unterlagen
Bei der Bundestagswahl 2025 lag der Anteil der Briefwahlstimmen in Rheinland-Pfalz bei rund 45 Prozent, ein Hinweis auf die hohe Bedeutung der Briefwahl auch bei der Landtagswahl.
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