- Hubig spricht von "Schutzlücke"
- "Zeitgemäße strafrechtliche Regeln"
- Unterstützung mehrere Länder sicher
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will das Vorgehen gegen "digitalen Voyeurismus" ausweiten. Die SPD-Politikerin kündigte in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" an, künftig auch "digitale Spanner-Aufnahmen" aus öffentlichen Saunen und Spas unter Strafe zu stellen. Voyeuristische Nacktaufnahmen von anderen seien inakzeptabel, auch wenn sie an öffentlichen Orten wie in der Sauna, am Badesee oder im Spa entstünden, sagte die Ministerin.
Hubig spricht von "Schutzlücke"
Hubig: "Voyeuristische Nacktaufnahmen von anderen sind inakzeptabel."Bildrechte: picture alliance/dpa | Michael KappelerHubig verwies darauf, dass viele Formen des "digitalen Voyeurismus" bereits unter Strafe stünden, etwa das heimliche Fotografieren unter den Rock. Das heimliche Filmen in öffentlichen Saunen und Spas sei bisher aber nicht strafbar. "Darin sehen viele eine Schutzlücke – was ich teile." Keine Frau müsse es sich gefallen lassen, dass sie zum Objekt von Spanner-Fotos gemacht werde, nur weil das Smartphone immer griffbereit sei.
"Zeitgemäße strafrechtliche Regeln"
Die frühere Richterin kündigte an, "zeitgemäße strafrechtliche Regeln gegen digitalen Voyeurismus zu schaffen". Wichtig sei es, den neuen Straftatbestand klar einzugrenzen, nicht zu überziehen und sich auf die Sanktionierung strafwürdigen Verhaltens zu beschränken. "Natürlich geht es nicht um beiläufiges Fotografieren, es geht uns um digitale Spanner-Aufnahmen."
Hubig kann bei ihrem Gesetzesvorhaben auf Unterstützung aus mehreren Bundesländern hoffen. Auch Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wollen heimliche Nacktaufnahmen mit einer Initiative im Bundesrat strafbar machen. Das Vorhaben der beiden Länder soll am Montag vorgestellt werden.
dpa, AFP (dni)
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